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Feuer, Hunde, Zelten: Was im Zürcher Wald erlaubt ist – und was nicht

Waldknigge

Was im Zürcher Wald erlaubt ist – und was nicht

· Online seit 16.07.2024, 08:25 Uhr
Wälder gehören im Kanton Zürich zu beliebten Naherholungsgebieten. Damit sie das lange bleiben können, gilt es einige Regeln zu beachten. Wir verraten dir, welche das sind.
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Sei es um sich an einem heissen Sommertag etwas abzukühlen, an einer Grillstelle zu bräteln oder einfach um die Natur zu geniessen: Wälder haben bei der Zürcher Bevölkerung einen hohen Stellenwert. Das weiss auch Katharina Weber, Mediensprecherin der Baudirektion des Kantons Zürich. Sie weiss, welche Regeln im Wald gelten. ZüriToday hat ihr die wichtigsten Fragen zum korrekten Verhalten im Wald gestellt.

ZüriToday: Welche generellen Regeln gibt es in Sachen Wald zu beachten?

Katharina Weber: Den Wald darf man in der Schweiz frei betreten, solange keine Absperrung (z.B. für Holzarbeiten) signalisiert ist. Man muss sich aber bewusst sein, dass jeder Wald jemandem gehört. Respekt vor dem Eigentum anderer und Rücksicht auf die Natur und auf andere Waldbesucherinnen und -besucher sind wichtig, damit der Wald für alle da sein kann.

Darf man im Wald Blumen sammeln? Falls ja, wie viele?

Das Gesetz erlaubt es, im Wald Pilze, Früchte und Nüsse für den Eigengebrauch zu sammeln. Auch Blumen oder Tannenzapfen darf man pflücken und sammeln, etwa für einen Strauss oder eine Dekoration – auch das mit Augenmass. Nicht erlaubt ist das Sammeln zu Gewerbezwecken, wenn man etwa Sträusse verkaufen würde. Geschützte Pflanzen- oder Pilzarten dürfen nicht gepflückt oder ausgegraben werden, und in Naturschutzgebieten ist pflücken oder sammeln generell nicht erlaubt.

Gibt es im Kanton Zürich (ähnlich wie in den Alpen) auch geschützte Blumen?

Ja. Auch manche Pilze oder Flechten sind geschützt. Eine Liste aller Arten, die schweizweit oder im Kanton Zürich geschützt sind, ist auf der Website des Kantons Zürich zu finden.

Darf man seinen Kompost im Wald entsorgen?

Nein, das ist illegal und wird gebüsst. Wilde Deponien von Gartenabfällen im Wald sind zudem häufig Ausgangspunkte für die Ausbreitung invasiver gebietsfremder Pflanzen, sogenannter Neophyten, die unsere Ökosysteme schädigen.

Ist das Campieren oder Biwakieren im Zürcher Wald erlaubt?

Es gibt grundsätzlich keine Rechtsnorm zum Biwakieren im Wald, weder auf Bundes- noch auf kantonaler Ebene. Im Sinne eines rücksichtsvollen Miteinanders empfehlen wir:

- zuvor das Einverständnis des Eigentümers und des Revierförsters einholen

- nicht in Schutzgebieten zu campieren

- Rücksicht auf Pflanzen und Tiere nehmen

- Rücksicht auf andere Waldbesucher nehmen

Ein Notbiwak im Wald ist grundsätzlich erlaubt – auch da mit der gebotenen Rücksicht.

Darf ich ein Herz für meine Liebste in einen Baum ritzen?

Baumrinde ist wie Haut. Wer sie ritzt und schnitzt, verletzt den Baum. So können schädliche Pilze oder Krankheitserreger den Baum befallen und unter Umständen zum Absterben bringen. Jeder Baum im Wald gehört jemandem – und wer das Eigentum Anderer beschädigt, macht sich strafbar.

Darf ich im Sommer ohne Probleme ein Feuer im Wald machen?

Es gibt bereits zahlreiche Feuerstellen im Wald. In erster Linie sollte man diese nutzen und keine neuen Feuerstellen anlegen – und wenn, dann nur in Absprache mit der Waldeigentümerin bzw. dem Waldeigentümer.

Ist es erlaubt, aus Totholz einen kleinen Unterschlupf oder ein Waldsofa zu basteln?

Ein solches Vorhaben muss man vorgängig mit dem Eigentümer beziehungsweise der Eigentümerin des Waldstücks sowie dem Revierförster absprechen. Mit ihrem Einverständnis kann ein einfacher Unterschlupf oder ein einfaches Waldsofa (beispielsweise für Waldkindergärten) grundsätzlich ohne Bewilligung errichtet werden. Es sind nur Naturmaterialien und natürlich verrottbare Schnüre erlaubt – keine Schrauben, Nägel und dergleichen. Als Möbel können einfache Holzrugel dienen. Feste Einrichtungen wie Unterstände, Hütten oder Bauwagen sind nicht erlaubt und werden auch nicht bewilligt.

Wann muss mein Hund an die Leine?

Zwischen dem 1. April und dem 31. Juli gilt im Wald und am Waldrand bis in 50 Meter Entfernung eine Leinenpflicht. Denn in dieser Zeit sind am Boden brütende Vögel und Wildtiere, deren Jungtiere schutzlos am Boden verharren, besonders anfällig für Störungen und Gefahren.

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veröffentlicht: 16. Juli 2024 08:25
aktualisiert: 16. Juli 2024 08:25
Quelle: ZüriToday

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