Quelle: Archivvideo vom 20. April 2023: «Zürcher Zünfter lachen in Video über Minderheiten» / ZüriToday / Olivia Eberhardt
«Der Ball am Böög» ist eine geschlossene Veranstaltung im Vorfeld des Sechseläutens. Normalerweise dringt da nichts nach draussen. Doch dieses Jahr tauchte ein Video auf, das zeigt, wie die Zünfter über einen Mann lachten, der sein Gesicht schwarz angemalt hat, eine diskriminierende Blackfacing-Darbietung. Auch über Homosexuelle und Sexarbeiterinnen wurde an diesem Abend gelacht.
Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat nahm daraufhin Ermittlungen auf. Der Verdacht: Der Auftritt an der Veranstaltung hätte gegen die Antirassismus-Strafnorm verstossen. Das Verfahren wurde nun aber mit einer sogenannten Nichtanhandnahmeverfügung abgeschlossen, schreiben die Zeitungen von «CH Media». Der Tatbestand «Diskriminierung und Aufruf zu Hass» sei nicht erfüllt, «weil keine tatbestandsmässige Herabsetzung gegen eine Person respektive eine Gruppe vorlag», bestätigte Sprecher Erich Wenzinger.
Keine vorsätzliche Herabsetzung von Personengruppen
Die Organisatoren sehen aber offenbar ein, dass sie Fehler gemacht haben. Ein Mitglied des zwölfköpfigen Organisationskomitee sagte während der Untersuchung, dass es rückblickend unglücklich gewesen sei, die bemalte Person mit Bastrock und Knochen auszustatten. Wie der «Tagesanzeiger», der Einblick in den Entscheid der Staatsanwaltschaft hatte, schreibt, habe die Person sich aber zur Praxis des Blackfacing nicht geäussert. Auch habe der Sketch Bezug genommen auf eine Aufführung im Jahr 2019. Die Neuauflage habe sich dabei über Political Correctness lustig gemacht.
Aus diesen Umständen schloss die Staatsanwaltschaft, dass keine vorsätzliche Herabsetzung von anderen Personen oder Personengruppen, vorgeworfen werden könne. Die Zünfter hätten sich mit dem Sketch über gesellschaftliche Entwicklungen lustig gemacht.
Wie die Staatsanwaltschaft im Bericht schreibt, scheine die klischeehafte Darstellung eines Schwarzen als verunglückt und dürfte kaum mehr zeitgemäss sein. «Allerdings ist es nicht Sache der Strafjustiz, Verhaltensweisen moralisch oder ethisch zu bewerten.»
Die Nichtanhandnahmeverfügung ist seit dem 24. November rechtskräftig. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.
(zor)
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