Die Stiftung Sucht Schweiz hat im Auftrag des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) Ergebnisse von Alkoholtestkäufen analysiert. Dafür wurden vergangenes Jahr schweizweit 9953 Testkäufe berücksichtigt. Die Resultate sind ernüchternd: Der Jugendschutz ist insbesondere im Online-Verkauf ungenügend.
Online-Kontrolle schlechter als bei physischen Verkaufsstellen
110 getesteten Online-Shops wiesen bei keinem einzigen Testkauf eine wirksame Alterskontrolle auf. 84 Prozent der Probanden bestellten in einem Gastronomie-Betrieb. Bei der Bestellung wurde das Alter in keinem Fall kontrolliert. Bei der Lieferung mussten sich nur 19 Personen ausweisen oder Fragen zu ihrem Alter beantworten.
An physischen Verkaufsstellen sind 27,2 Prozent der Testkäufe durchgefallen. Im Vorjahr lag der Wert höher: 2021 wurden in 33,5 Prozent der Fälle Bier, Wein oder Spirituosen illegal an Minderjährige verkauft. Die Tankstellenshops kontrollieren das Alter am zuverlässigsten, während die Events die meisten Fehlverkäufe verzeichnen:
- Tankstellen: 16,5 Prozent illegale Verkäufe
- Ladenketten und grossen Detailhändler: 26,3 Prozent illegale Verkäufe
- Restaurants und Cafés: 28,9 Prozent illegale Verkäufe
- Veranstaltungen und Events: 40,4 Prozent illegale Verkäufe
Jugendschutz soll verbessert werden
Sucht Schweiz fordert eine Verbesserung des Jugendschutzes im Online-Verkauf. Je mehr Verkaufsstellen sich an die gesetzlichen Vorgaben hielten und das Fragen nach Alter und Ausweis als Teil der Verkaufskultur pflegten, desto eher könne die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen gewährleistet werden.
Die Stiftung verlangt eine Anpassung und eine systematischere Durchführung der Kontrollpraxis seitens der Kantone, sei es mit technischen Hilfsmitteln oder digitaler Alterskontrolle.