Der Nationalrat hiess den Vorstoss mit 105 zu 74 Stimmen und mit neun Enthaltungen gut. Dies gegen den Willen des Bundesrates. Dieser erinnerte an das Grundrecht auf Achtung des Familienlebens.
Vorläufig Aufgenommene hätten kein Asylrecht in der Schweiz, und ihr Aufenthalt im Land müsse kurz sein, sagte SVP-Sprecher Thomas Knutti (BE). Dürfe ihre Familie nachreisen, würden sie die Schweiz «nie wieder verlassen». «Wir sind einfach zu attraktiv.» Für den Vorstoss stimmten SVP, FDP und etliche Mitglieder der Mitte-Fraktion.
Der Vorstoss hätte kaum einen Effekt, warnte Justizminister Beat Jans. Das Recht auf Familienleben stehe in der Verfassung und das Bundesgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hätten es wiederholt anerkannt. Die Hürden für den Familiennachzug seien schon hoch.
Ausserdem will der Ständerat die Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug aus Drittstaaten nicht beseitigen. Auf Vorschläge des Nationalrates dazu ist er am Dienstag nicht eingetreten. Die Mehrheit hält die Auswirkungen der Vorlage für nicht abschätzbar.
(sda)