Ein renitenter Flugpassagier hält das Personal eines Swiss-Fliegers von Zürich nach Bangkok im November 2022 gehörig auf Trab gehalten. Er missachtete durchgehend deren Anweisungen. Auch bei den restlichen über 300 Menschen im Flieger sorgte sein Verhalten eher für unangenehme Gefühle, wie die «Berner Zeitung» berichtet.
Jägermeister an Bord getrunken
Dem Mann aus dem Oberaargau werden gleich zwei Regelverstösse an Bord vorgeworfen. So soll er zum einen auf der Toilette geraucht haben. Und zum anderen soll er verbotenerweise zusammen mit seiner Reisepartnerin eine Flasche Jägermeister getrunken haben, den er in einem Duty-free-Shop zuvor besorgt hatte. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) hat den verhaltensauffälligen Fahrgast zu einer Busse von 700 Franken verurteilt. Hinzu kommen Verfahrenskosten von knapp 200 Franken.
Allerdings hat der Oberaargauer seine Busse nicht akzeptiert. Daher kommt es anderthalb Jahre später vor dem Regionalgericht Emmental-Oberaargau in Burgdorf zur Verhandlung. Die Kabinenchefin trat vor Gericht als Zeugin auf und schilderte, dass der Mann während des elfstündigen Fluges, die Mitarbeitenden acht Stunden beschäftigte. Dabei hörte er Musik über die Lautsprecher, lagerte die Füsse hoch und verhielt sich weitestgehend aggressiv. Darüber hinaus habe sie mit dem Kapitän verschiedene Optionen diskutiert – darunter eine Zwischenlandung zwischen Afghanistan und Pakistan oder die Fixierung des Gastes. Am Ende habe man sich dazu entschieden, am Zielflughafen die Polizei zu verständigen.
Medis genommen und geschlafen
Ob er auf der Toilette geraucht habe, wisse sie nicht. Sie habe ihn nicht gesehen, allerdings sei bei den Kontrollen nach seinen Toilettengängen frischer Rauchgeruch festgestellt worden und seine Kleidung hätten ebenso nach Rauch gerochen, heisst es weiter. Nach der Landung in Bangkok wurden die Personalien des Mannes aufgenommen.
Der Oberaargauer, der ohne Anwalt vor Gericht erscheint, sagt bei seiner Befragung, dass er bei 95 Prozent der Aussagen der Swiss-Frau den Kopf habe schütteln müssen. Den mitgebrachten Alkohol habe er zwar getrunken, aber die Flasche versorgt, als er auf das Verbot hingewiesen wurde. Er habe dann seine Medikamente genommen und geschlafen. Das bestätigt auch seine Mitreisende, die ebenfalls als Zeugin vorgeladen war.
Zu jener Zeit sei er noch Raucher gewesen, er bestreitet jedoch den Vorwurf. Warum er in einer E-Mail ans Bundesamt geschrieben hat, dass er damals nicht geraucht habe, kann er aktuell nicht erklären. Das Regionalgericht wird das Urteil zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich eröffnen, wie das bei den Verwaltungsstrafverfahren Pflicht ist.
(red.)