Schweiz

Bund gibt Pflichtlager von Schmerzmitteln frei

Wegen Lieferengpass

Bund gibt Pflichtlager von Schmerzmitteln frei

· Online seit 07.03.2022, 11:53 Uhr
In der Schweiz zeichnet sich eine schwere Mangellage bei morphinhaltigen Schmerzmitteln ab. Der Bund gibt deshalb nun das Pflichtlager dieser oralen Opiate frei.
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Wie es am Montag in einer Mitteilung des Bundesamts für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) heisst, werden zurzeit nicht genügend orale, retardierte Opioide geliefert. Gründe seien unter anderem Kapazitätsprobleme in der Herstellung der komplexen Produkte. Betroffen seien Produkte für Patientinnen und Patienten mit mittelstarken bis starken, lange anhaltenden Schmerzen, darunter Krebskranke. Einzelne Mittel würden aber auch in der Suchthilfe eingesetzt, so das BWL.

Seit rund einem Jahr komme es in der Schweiz immer wieder zu massiven Versorgungsstörungen mit oralen Opioiden. In der Schweiz gebe es jedoch nur wenige Anbieter mit stark unterschiedlicher Präsenz. Mit Pflichtlagern könne unterstützend in das Marktgeschehen eingegriffen werden.

Wechsel verbesserte Situation nicht

Der Wechsel auf andere Opioide konnte die Situation laut Mitteilung nicht entspannen, da es auch bei verwandten Wirkstoffen zu Lieferengpässen kam. Ein Wechsel auf andere Opioide sei auch nicht für alle Patienten möglich.

In den vergangenen Monaten senkte das BWL für einzelne Wirkstoffe den Umfang der Lagerpflicht mehrmals leicht, damit der Markt versorgt werden konnte, wie das BWL weiter schreibt. Bei der nächsten Lieferung seien die Lager dann wieder auf die ursprüngliche Menge aufgefüllt worden. Die Versorgungssituation habe sich in diesem Zeitraum aber nicht verbessert.

Reichweite von drei Monaten

Derzeit sei nicht absehbar, wann die beteiligten Unternehmen die Versorgung der Schweiz mit oralen, retardierten Opioiden wieder sicherstellen können. Deshalb soll nun mit der Freigabe der Pflichtlager dem Markt flexibler und mit grösseren Mengen geholfen werden. Gesetzlich sei für diese Pflichtlager eine Reichweite von drei Monaten vorgegeben.

Die entsprechende Verordnung des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) für die Freigabe der Pflichtlager tritt am 15. März 2022 in Kraft.

veröffentlicht: 7. März 2022 11:53
aktualisiert: 7. März 2022 11:53
Quelle: sda / ArgoviaToday

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