Das Gericht hielt in einer Mitteilung vom Montag fest, dass die ehemalige Angestellte der Credit Suisse als Kundenbetreuerin der kriminellen Organisation zwischen Juli 2007 und Dezember 2008 Überweisungsaufträge auf Anweisung der Klientschaft ausführte. Dies, obschon konkrete Verdachtsmomente hinsichtlich der kriminellen Herkunft der Gelder bestanden hätten.
Die meisten dieser Aufträge betrafen Auslandsüberweisungen, so das Gericht. Durch ihre Machenschaften habe die Angestellte dazu beigetragen, dass die kriminelle Organisation mehr als 19 Millionen Franken dem Zugriff des Staates entziehen konnte.
CS will Berufung einlegen
Das Gericht stellte bei der Bank Mängel innerhalb der betreffenden Zeitspanne fest, hiess es in einer Mitteilung des Gerichts vom Montag. Dies betreffe sowohl die Führung der Kundenbeziehungen mit der kriminellen Organisation als auch die Überwachung der Umsetzung der Regeln zur Geldwäscherei-Bekämpfung.
Gegen den Entscheid des Bundesstrafgerichts wird die Credit Suisse Berufung einlegen, wie es in einer Mitteilung der Bank hiess.
(jaw/sda)