Das teilte die Grossbank am Mittwochabend mit. In der Vergangenheit seien zwar Rückstellungen in dieser Sache getätigt worden. Es werde nun aber gleichwohl geprüft, ob weitere Rückstellungen vorgenommen werden müssten. Diese Überprüfung erfolge im Rahmen des finanziellen Abschlusses für das erste Quartal, der am 27. April veröffentlicht werde.
Ausserdem hielt die Bank fest, dass sie beabsichtige, «alle verfügbaren rechtlichen Massnahmen zu verfolgen». Ein Sprecher der Bank wollte auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP nicht weiter erläutern, um was es in diesem Gerichtsverfahren ging. Auch zur Höhe der bisher gemachten Rückstellungen wollte er sich nicht äussern.