Als Faustregel gilt: Bei direkter Sonneneinstrahlung heizt sich der Autoinnenraum pro Minute um ein Grad auf – bereits bei einer Aussentemperatur von 30 Grad sind also Werte bis zu 80 Grad im Auto in kurzer Zeit erreicht. Auch ein offener Fensterspalt ändert daran nichts. Der geringe Luftraum im Auto macht dem Tier die Wärmeabgabe durch Hecheln unmöglich, wie der Schweizer Tierschutz in einer Mitteilung schreibt.
Wie helfen?
Scheibe einschlagen – denken sich wohl die meisten. «Werden Passanten auf ein in einem Fahrzeug eingeschlossenen Hund aufmerksam, der aufgrund von Hitze und/oder mangelnder Belüftung offensichtlich gefährdet ist, muss in einem ersten Schritt versucht werden, den Besitzer ausfindig zu machen. Ist dies nicht möglich, sollte die Polizei alarmiert werden», schreibt die Oberstaatsanwaltschaft des Kanton Aargau auf Anfrage.
Scheibe einschlagen ist immer Sachbeschädigung
Grundsätzlich sei das Einschlagen einer fremden Fahrzeugscheibe eine Sachbeschädigung und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. «Die Strafverfolgung der Sachbeschädigung ist allerdings vom Fahrzeugbesitzer beziehungsweise vom Geschädigten abhängig.» Dies, weil sie eine Anzeige von diesem voraussetzt. Heisst: Wenn du die Scheibe im Notfall einschlägst, kann der Besitzer von einer Anzeige absehen.
Bilder und Videos zum Selbstschutz
«Wir empfehlen in derartigen Fällen, die Situation vor Ort mittels Notizen oder gar Bild- und Videoaufnahmen zu dokumentieren», so die Oberstaatsanwaltschaft in ihrem Schreiben. «Auf diese Weise kann der Passant das eigenmächtige Handeln im Nachgang besser erläutern.» In diesem Fall würde vom Passanten dann zwar eine Sachbeschädigung begangen, allerdings ist er durch die Bilder und Videos abgesichert.