Mit den Taschen von zu Hause unter dem Arm betrittst du den Laden. Noch schnell wird die Cumulus- oder Supercard gescannt, und schon kannst du deinen Einkauf eigenständig mit dem Handscanner abwickeln. Während du durch die Gänge schlenderst, stehen die mitgebrachten Taschen bereits im Einkaufswagen parat – ideal, um die Produkte direkt nach dem Scannen zu verstauen und doppelte Arbeit zu vermeiden.
Doch ist es überhaupt erlaubt, die Waren schon vor der Bezahlung in die eigenen Taschen zu packen? Könnte das als Diebstahl gewertet werden?
Hitzige Debatte auf Social Media
Auf Social Media löste genau diese Frage eine Debatte aus. Ein amerikanisches Paar fragte seine Follower auf Tiktok, ob sie eher zu Team „erst nach dem Bezahlen in die Tasche räumen“ oder zu Team „wieso einen schmutzigen Korb benutzen, wenn ich eine eigene Tasche dabei habe?“ gehören.
@just_john74 Need your vote below! Place items in your own bag or the store basket/cart? #fyp #shopping #couple #debate @Jimmy
♬ original sound - John
Hier gingen die Meinungen stark auseinander – die Diskussion zeigt, dass es verschiedene Ansichten und Gewohnheiten gibt, wenn es um den Umgang mit Einkaufstaschen geht. Daher haben wir bei den grossen Detailhändlern nachgefragt. Die geben Entwarnung.
Eigene Taschen ausdrücklich erwünscht
Coop beispielsweise stellt gegenüber ArgoviaToday klar, dass es von Anfang an vorgesehen war, dass Kunden ihre eigenen Taschen nutzen. Aus Gründen der Nachhaltigkeit ist dies sogar ausdrücklich erwünscht. Der Detailhändler sieht es positiv, wenn Einkaufstaschen mehrfach gebraucht werden. Ausserdem erleichtert es den gesamten Einkaufsvorgang – der Weg zur Kasse wird effizienter, da die Produkte nicht mehr mehrfach angefasst oder umgepackt werden müssen.
Wenn die Kundinnen und Kunden beim Einkaufen keinen Self-Scanner nutzen, sollen sie ihren eigenen Taschen im Coop verwenden, wie es weiter heisst. Allerdings wird die Kundschaft gebeten, beim Bezahlen alle Artikel vollständig aufs Kassenband zu legen, um den Überblick zu bewahren.
Alle Artikel müssen erfasst werden
Bei Migros sieht es ähnlich aus. Das Mitbringen von eigenen Taschen ist ebenfalls erlaubt und auch üblich, teilt die Medienstelle auf Anfrage mit. Sie stützen sich dabei zudem auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Subito go und weisen darauf hin, dass alle Artikel, die in einen Einkaufswagen, einen Einkaufskorb oder eine Einkaufstasche gelegt werden, erfasst werden müssen. Das muss die Kundschaft auch erneut beim Zahlungsvorgang und im Fall des Self-Scannings bei der Geräterückgabe bestätigen.
Ausserdem erklären sich Kundinnen und Kunden mit der Nutzung einverstanden, dass die Migros das korrekte Erfassen von Einkäufen stichprobenweise durch teilweises oder vollständiges Einscannen des Einkaufs überprüfen kann.
Die Stichproben können dabei automatisiert nach dem Zufallsprinzip oder in Kombination mit bestimmten Kriterien oder auch manuell veranlasst werden. Sind Abweichungen vorhanden, kann dies zu häufigeren Proben führen. Werden bei weiteren Überprüfungen keine Abweichungen mehr festgestellt, werden sie wieder seltener, wie es in den AGBs steht.
Jede Migros kann selbst entscheiden
Auf die Frage, ob eigene Einkaufstaschen genutzt werden dürfen, wenn an der bedienten Kasse bezahlt wird, heisst es: «Jede Migros Genossenschaft kann selbst entscheiden, wie sie das Mitbringen von eigenen Taschen oder Rucksäcken handhaben möchte, wenn es um einen Einkauf ohne ‹Subito Self-Scanning› oder ‹subitoGo› geht».
So bleibt es letztlich jedem selbst überlassen, wie er oder sie den Einkauf handhabt, solange die Grundregeln eingehalten werden. Wem aber die Einkaufskörbe oder Wägeli jedoch zu unhygienisch sind, darf in den meisten Fällen also seine eigene Tasche brauchen.