Das Gericht sprach den 54-jährigen Schweizer der mehrfachen Tierquälerei in einzelnen Fällen schuldig. Schuldsprüche resultierten zudem in einigen Nebendelikten. Neben der bedingten Freiheitsstrafe erhielt der Beschuldigte eine unbedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 10 Franken.
Ein Tierhalteverbot sprach das Gericht nicht aus. Ein früheres Verbot bestehe noch. Das Hauptproblem war laut Gericht die Überforderung des Beschuldigte mit den viel zu vielen Tieren. Für die Vorverurteilung in den Medien wurde eine Genugtuung von 6000 Franken zugesprochen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Thurgauer Obergericht weitergezogen werden. Der Staatsanwalt hatte Schuldsprüche in allen Punkten und eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 4 Monaten verlangt. Der Verteidiger hatte auf vollumfänglichen Freispruch plädiert.
«Kein faires Verfahren»
Nach der Eröffnung des Urteilsdispositivs verliessen einzelne Personen aus dem Publikum schimpfend und Türe-knallend den Saal. Es sei dem Gericht bewusst, dass es einen unerwarteten, für manche einen undenkbaren Entscheid gefällt habe, sagte der vorsitzende Richter.
Es sei aber nun einmal so, dass ausnahmslos jeder einen Anspruch auf ein faires Verfahre habe. Und das habe der Beschuldigte nicht gehabt. Unter anderem seien diverse Verfahrensrechte verletzt worden.
«Fotos allein sind kein Beweismittel»
Der Richter rekapitulierte die jahrelange Entwicklung, die schliesslich zum Verfahren geführt hatte. Er ging hart ins Gericht mit dem Veterinäramt und der Staatsanwaltschaft, der er unter anderem ungenaue Angaben vorwarf.
Ab Juli 2017 kursierten schockierende Fotos von leidenden Tieren. Teils waren sie allerdings über ein Jahr alt. Fotos zeigten nie die Hintergründe einer Situation. Es seien stets nur Momentaufnahmen, die für sich allein nie als Beweismittel taugten, sagte der Richter.
Weder Veterinäramt noch Staatsanwaltschaft hätten die tatsächliche Situation überprüft. Auch, als eine Anzeige einging, und die Polizei an die Behörden gelangte, sei nichts geschehen. Und als ein Fernsehteam auf dem Hof war und ausser verschimmeltem Brot keine gravierenden Mängel feststellte, sei auch dem nicht nachgegangen worden.
«Zwangsräumung im Blindflug»
Erst nach mehr als drei Wochen sei dann «im Blindflug», ohne Kenntnis der Zustände, die Zwangsräumung beschlossen und durchgezogen worden. Nach Ansicht des Gerichts «war die Zwangsräumung rechtswidrig», sagte der Richter.
Sie sei unverhältnismässig gewesen, der Kantonstierarzt habe an jenem Tag kein besonderes Tierleiden feststellen können. Und sie sei ein Eingriff gewesen in die verfassungsmässigen Rechte des beschuldigten Landwirts. Schon deshalb seien die Beweismittel nicht verwertbar.
«Wir würden uns schämen»
Dazu kämen strafrechtliche Versäumnisse und Fehler. Verschiedene Rechte des Bauern seien verletzt worden. Dies namentlich, indem dem Bauern während der Zwangsräumung die Anwesenheit auf seinem Hof verunmöglicht worden sei. Auch daraus folge: Eine Verwertung der Beweise sei nicht möglich.
Basierend auf einem unfairen Verfahren könne das Gericht kein Urteil fällen, sagte der Richter. «Wir würden uns schämen, wenn wir das tun würden.» Schuldsprüche bezüglich Tierquälerei gab es deshalb nur in einzelnen belegten Fällen.
Weitgehende Freisprüche für Mitbeschuldigte
Am Dienstagvormittag waren die Urteile über die vier Mitbeschuldigten eröffnet worden. Zwei Metzger wurden freigesprochen vom Vorwurf, mit dem Landwirt einen illegalen Handel mit kranken Ferkeln betrieben zu haben. Wegen eines groben Verkehrsdelikts erhielt einer eine bedingte Geldstrafe und eine Busse.
Auch eine ehemalige Praktikantin wurde freigesprochen. Sie hatte laut Gericht nicht einen Hund der Beschlagnahme entzogen. Ein Schuldspruch resultierte für die ex-Freundin des Landwirts. Sie hatte zwei Pferde der Beschlagnahmung entzogen und bei weiteren den Versuch dazu gemacht. Auch sie erhielt eine bedingte Geldstrafe und eine Busse. Auch diese Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
(sda/red.)