Damit auch Personen im Rollstuhl die Paraphen überreichen konnten, wurde auf der Bundesterrasse eine provisorische Rampe zum Hintereingang des Bundeshauses errichtet, wie die Trägerschaft der Initiative am Donnerstag mitteilte. Die Unterschriften wurden um 15.45 Uhr bei der Bundeskanzlei eingereicht.
In der Schweiz leben laut den Initiantinnen und Initianten rund 1,7 Millionen Menschen mit Behinderungen. Sie würden im Alltag zahlreiche Diskriminierungen erleben, sei es beim Wohnen, bei der Arbeit oder im öffentlichen Verkehr. Die Initiative fordert von Bund und Kantonen verbindliche Massnahmen zur rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung.
Freie Wahl des Wohnorts und Assistenzleistungen
So solle unter anderem die freie Wahl des Wohnortes und der Wohnform gewährleistet werden. Aktuell seien viele Unterstützungsgelder an Institutionen gebunden, und der Wechsel des Wohnkantons sei nicht problemlos möglich. Dies sei eine «massive Einschränkung» der Grundrechte, hiess es weiter.
Weiter fordert die Initiative mehr Assistenzleistungen. Zum Beispiel könne sich eine Person mit einer Sprachbehinderung keine verbale Assistenz leisten, die sie zum Arbeiten bräuchte. Ebenfalls gehörlose Personen, die sich politisch engagieren möchten, erhielten nicht die benötigte Gebärdensprachdolmetschung. Diese Leistungen sollten im Rahmen der Verhältnismässigkeit erfolgen.
Für keine Unterschrift bezahlt
Lanciert wurde die Inklusionsinitiative vom Verein für eine inklusive Schweiz, zusammen mit Behinderten- und Menschenrechtsorganisationen. Ob die Initiative zustande kommt, entscheidet sich bei der Prüfung der Unterschriften durch die Bundeskanzlei. Nötig sind 100'000 gültige Unterschriften.
Anfang Woche machten die Tamedia-Zeitungen publik, dass kommerzielle Unternehmen beim Sammeln von Unterschriften für Volksinitiativen vermutlich betrogen haben. Es geht um gefälschte Unterschriften.
Dazu hielt der Trägerverein der Inklusionsinitiative fest, dass keine kommerziellen Firmen mit der Unterschriftensammlung beauftragt worden seien. Zudem sei der Verein nach einer Überprüfung zum Schluss gekommen, dass es keine erkennbaren Anzeichen gebe, dass es zu Unregelmässigkeiten bei der Sammlung gekommen wäre.
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(sda)