Schweiz

Kinder werden in Schweizer Schulen ungenügend miteinbezogen

Verletzung der Kinderrechte

«In Schulen werden Entscheide über Kinder gefällt, ohne dass sie angehört werden»

· Online seit 20.11.2022, 07:49 Uhr
Schulkinder dürfen sich wehren, mitreden und müssen ernst genommen werden. Das ist in der Kinderrechtskonvention festgehalten. Doch in vielen Kantonen ist die Umsetzung ungenügend. Sogar dort, wo man ein Mitspracherecht kennt, gibt es Stolpersteine in der Praxis.
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Vor 33 Jahren hat die Uno die Kinderrechtskonvention verabschiedet. Diese schreibt ein Anhörungsrecht für Kinder fest: In allen sie betreffenden Entscheiden müssen Kinder ernst genommen und respektiert werden.

In der Schweiz fehlt eine flächendeckende Umsetzung. «Noch immer werden in Schulen Entscheide über Kinder gefällt, ohne dass sie dazu angehört werden», sagt Irène Inderbitzin, Geschäftsleiterin der privaten Ombudsstelle für Kinderrechte, zur «NZZ am Sonntag».

Kinder werden selten einbezogen

Die Kinder haben das Recht dazu, sich zu wehren und es darf nicht über sie verfügt werden. Dies gilt jedenfalls in der Theorie – gemäss der Kinderrechtskonvention. Doch eine Umfrage zeigt, dass in vielen Kantonen der Einbezug der Kinder in schulische Belange nicht existiert. Die Hälfte der untersuchten Deutschschweizer Kantone kennt kein oder kaum ein Mitspracherecht.

In gewissen Kantonen ist das Mitspracherecht zwar verankert, so etwa in Zürich, doch auch in jenen Kantonen ist die Realität eine andere. Immer wieder muss die Ombudsstelle für Kinderrechte Kindern und Jugendlichen zu ihrem Recht verhelfen: Etwa einem Mädchen, das von der Schule gewiesen werden sollte, ohne dass man mit ihm gesprochen hatte. Erst nach Intervention der Ombudsstelle und im Gespräch mit dem Kind wurde klar, dass es gemobbt wurde.

Man will das Kind vermeintlich vor unbequemen Fragen schützen

Demgegenüber ist ein Anhörungsrecht bei Scheidungen und Kindesschutzmassnahmen national vorgeschrieben. Dennoch wird es auch in diesen Bereichen nicht immer angewendet. Viele Kindesschutzmassnahmen erfolgen ohne Einbezug der Betroffenen selbst. Dies ist aber im Zivilgesetzbuch festgehalten.

«Oft hat es mit der falschen Idee zu tun, dass man ein Kind nicht noch mit persönlichen Befragungen belasten will», sagt Inderbitzin zur «NZZ am Sonntag». Oder weil die Fachleute ungenügend ausgebildet sind. Die Entwicklung gehe in die richtige Richtung, meint Inderbitzin. Die Sensibilität für das Thema nehme zu.

(hap)

veröffentlicht: 20. November 2022 07:49
aktualisiert: 20. November 2022 07:49
Quelle: ZüriToday

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