Im konkreten Fall war der Lenker auf der Autobahn A2 mit 188 km/h unterwegs. Die signalisierte Höchstgeschwindigkeit betrug auf dem entsprechenden Abschnitt 100 km/h.
Das Tessiner Appellationsgericht wandelte die erstinstanzlich ausgesprochene bedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten im November in eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen um. Es erhöhte die Busse von 500 auf 1000 Franken.
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Dies war zulässig, hält das Bundesgericht in einem am Montag publizierten Urteil fest. Die neue Bestimmung im Strassenverkehrsgesetz sehe bei Raserdelikten vor, dass Ersttäter anstatt mit der bisherigen Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe mit einer Geldstrafe bestraft werden könnten.
Klare Voraussetzungen
Bedingung ist, dass der Täter in den letzten zehn Jahren nicht wegen Verbrechen oder Vergehen im Strassenverkehr mit ernsthafter Gefahr für die Sicherheit anderer respektive mit der Verletzung oder Tötung anderer verurteilt wurde.
Das Bundesgericht führt in seinen Erwägungen aus, der Gesetzgeber habe mit der neuen Bestimmung beabsichtigt, einen autonomen Strafrahmen für Ersttäter zu schaffen. Den Gerichten sollte ein Ermessensspielraum eingeräumt werden.
Entgegen der Ansicht der Staatsanwaltschaft, die Beschwerde gegen den Entscheid des Appellationsgerichts eingelegt hatte, sei es nicht notwendig, dass beim Täter darüber hinaus besonders günstige Umstände vorliegen müssten.
(sda/osc)