Schweiz

Schweizer Zoll mahnt zur Vorsicht bei Import von Feuerwerk für 1. August

Nicht alles erlaubt

Schweizer Zoll mahnt zur Vorsicht bei Import von Feuerwerk für 1. August

· Online seit 21.07.2024, 18:44 Uhr
Zwei Wochen dauert es noch, bis die Schweiz am 1. August ihren Bundesfeiertag begeht. Der Bund erinnert die Bevölkerung deshalb, dass die Einfuhr von Feuerwerk Regeln unterliegt. Werden diese gebrochen, drohen empfindliche Strafen. Das musst du beachten.
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Im Vorfeld des 1. August werde jeweils viel Feuerwerk in die Schweiz importiert, schreibt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG in einer Mitteilung. Dass auch Freizeit-Feuerwerker, die sich ennet der Grenze mit Raketen und Vulkanen für den Geburtstag der Schweiz eindecken wollen, dabei die Einfuhrbestimmungen beachten müssen, ist offenbar nicht allen klar. So weist die Behörde noch einmal auf die wichtigsten Regeln hin – wir haben dir ein kleines Q&A dazu gemacht.

Das ist erlaubt

Pyrotechnische Gegenstände zu Vergnügungszwecken, wie es in den Bestimmungen etwas sperrig heisst, sind bis zu einem Gesamtgewicht von 2,5 Kilo bewilligungsfrei. Darunter fallen zum Beispiel Vulkane oder Raketen, also solche aus den Kategorien F1, F2, F3 und F4. Diese Kategorien sollten vom Hersteller angeschrieben sein.

Das ist verboten

Feuerwerk, das auf dem Boden explodiert, wie Kracher, Böller und Petarden, ist zur Einfuhr grundsätzlich nicht zugelassen. Ebenso verboten sind «Lady Crackers», die länger als 22 Millimeter und/oder einen Durchmesser grösser als 3 Millimeter aufweisen.

Werden bei der Einfuhr verbotene Feuerwerkskörper festgestellt oder fehlt eine Einfuhrbewilligung, stellt das BAZG die Gegenstände sicher. Eine Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz wird zur Anzeige gebracht. Weitere Infos und Bestimmungen findest du auf der Webseite des Bundes.

Explosionsgefahr, das zeigt der Fall Nussbaumen

Mit Feuerwerk ist bekanntlich nicht zu Spassen, das wissen eigentlich alle, die schon mal Hitze und Explosionskraft von Thunder, Vulkan und Rakete von Nahem erlebt haben. Geht es um illegale Böller oder auch Material für professionelle Pyrotechnik, kann das auch tödlich enden; das hat der Fall von Nussbaumen (AG) im Mai 2024 gezeigt.

Quelle: Leserreporter / TeleM1 / ArgoviaToday / Simone Brändlin

Zwei Menschen kamen bei der verheerenden Explosion von mutmasslich illegal importiertem Material im Hobbyraum in einer Tiefgarage ums Leben, 11 Menschen wurden verletzt und mehrere Gebäude in der Umgebung beschädigt.

veröffentlicht: 21. Juli 2024 18:44
aktualisiert: 21. Juli 2024 18:44
Quelle: ArgoviaToday

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