Schweiz

Wer mit einer Tasche einen Sitzplatz besetzt, muss ein halbes Billett lösen

Reisen

Zugdurchsage warnt vor Billett-Pflicht für «Tasche auf dem Sitz»

· Online seit 31.05.2024, 13:46 Uhr
Wer mit seiner Tasche einen freien Sitz besetzt, verhält sich nicht nur egoistisch anderen Reisenden gegenüber, sondern verstösst eigentlich auch gegen die Hausordnung der SBB. In einer Durchsage wurde jüngst gewarnt, dass so ein weiteres Billett fällig werde.
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Dass es in Zügen teils fast keine freien Sitzplätze mehr hat, liegt unter anderem an egoistischen Pendlerinnen und Pendlern. Sie sitzen auf dem einen Platz und belegen mit ihrer Tasche oder ihrem Koffer den daneben.

Durchsage vermeldet Billett-Pflicht für Taschen

Um dies zu verhindern, gibt es in den Tarifbestimmungen der SBB eigentlich eine bestimmte Regel. Ein Leser von «20 Minuten» wurde kürzlich Zeuge einer Durchsage, in der davor gewarnt wurde, dass versperrte Sitze kostenpflichtig seien.

Der besagte Pendler war von Bern nach Zürich unterwegs, als er ebendiese Durchsage hörte. Es sei darum gebeten worden, versperrte Sitzplätze freizumachen. Was wohl viele Reisende überraschte, war die Meldung, dass Personen, die Plätze mit ihren Taschen blockieren, ein halbes Billett zu zahlen hätten.

«Im Abteil neben mir hatten noch zwei Passagiere die Taschen und Koffer auf den Sitzen. Die liessen sich auch durch die Durchsage nicht beeindrucken», berichtet der Leser gegenüber «20 Minuten».

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Noch mal davon gekommen

Gross beeindruckt habe die Durchsage die beiden Passagiere jedoch nicht. Erst als zwei Kondukteurinnen die Passagiere bei der Billett-Kontrolle ermahnten, die versperrten Sitze freizugeben, räumten sie die Plätze. Ihr Gepäck haben sie gemäss dem Mitreisenden «irgendwo in den Gang gepfeffert». Davon, dass sie etwas hätten bezahlen müssen, habe er aber auch nichts mitbekommen.

Die SBB erklärt auf Anfrage des Newsportals: «Grundsätzlich gilt, dass eine Person nur einen Sitzplatz belegt.» Die Hausordnung werde mit Augenmass durchgesetzt, heisst es weiter. Die SBB zähle unter anderem auf den Anstand und Respekt der Fahrgäste.

Ein belegter Sitz = (minimum) ein halbes Billett

Im Zweifelsfalle würden aber die Tarif-Bestimmungen der Branche gelten. Denen zufolge bedingt das Besetzen eines Sitzes mit Gepäck ein Billett – ein reduziertes. Angewendet werde diese Praxis jedoch selten, so die SBB.

(roa)

veröffentlicht: 31. Mai 2024 13:46
aktualisiert: 31. Mai 2024 13:46
Quelle: ZüriToday

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