Portner ist nicht mehr des Doping-Missbrauchs verdächtigt. Der Freispruch kommt für ihn, der stets seine Unschuld beteuert hat, einer grossen Erlösung gleich. Durch das Urteil ist seine Suspendierung mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Eine Sperre durch die zuständigen Instanzen der Bundesliga hat der 30-jährige Berner nicht zu befürchten.
«Unverschuldete Kontamination»
In der offiziellen Mitteilung der Liga heisst es unter anderem, dass die im Körper Portners nachgewiesene Menge der verbotenen Substanz Methamphetamin eine zu geringe Dosierung aufgewiesen habe, «dass eine aktive Einnahme und eine leistungssteigernde Wirkung ausgeschlossen werden können und dass weder von einer absichtlichen noch einer verschuldeten Einnahme auszugehen ist».
So sei «weitaus überwiegend wahrscheinlich», dass es sich um «eine unverschuldete Kontamination über einen alternativen, vom Athleten schlüssig dargelegten Weg» handle. Das hätten auch die abgegebenen Haar- und Urinproben bestätigt.
«Zudem lassen der vom Athleten dargestellte Lebensweg und seine Lebensgewohnheiten, die von vielen ihn begleitenden Personen bestätigt wurden, den absichtlichen Konsum von Dopingmitteln als sehr unwahrscheinlich erscheinen», heisst es im Communiqué weiter.
«Vor diesem Hintergrund hält es das Bundesliga-Präsidium für weit überwiegend wahrscheinlich, dass weder Absicht noch Verschulden des Athleten vorliegen». Der Entscheid zugunsten Portners sei einstimmig gefallen.
Provisorisch vom Spielbetrieb ausgeschlossen
Die für Portner schlimme Zeit hatte Mitte April begonnen. Bei einer Dopingkontrolle war bei ihm der Gebrauch von Methamphetamin festgestellt worden. Die synthetische hergestellte Substanz wird umgangssprachlich Crystal Meth genannt. Als logische Folge des positiven Ergebnisses schlossen die Verantwortlichen der deutschen Bundesliga den Verdächtigten provisorisch vom Spielbetrieb aus. Dadurch rückte Portner auch in den Fokus der Staatsanwaltschaft, die Ermittlungen einleitete. Kurz nach der ausgesprochenen Suspendierung musste er eine Hausdurchsuchung über sich ergehen lassen, bei der die Fahnder allerdings nichts Verdächtiges finden konnten.
Wenige Tage danach sorgte die Staatsanwaltschaft in Deutschland mit dem Einstellen der Ermittlungen für eine erste Erleichterung bei Portner. Es lägen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der Beschuldigte gegen das Anti-Doping-Gesetz oder das Betäubungsmittelgesetz verstossen habe, begründete die Justizbehörde ihren Schritt. Ausgestanden war die Angelegenheit für den Schweizer gleichwohl noch nicht.
Ganz im Gegenteil nahm der Verdachtsfall Anfang Mai wieder Fahrt auf. Die B-Probe hatte das positive Ergebnis der A-Probe bestätigt. Ein Disziplinarverfahren wurde eingeleitet, Portner drohte eine Sperre von mehreren Jahren Dauer. Seine Karriere stand ebenso auf dem Spiel wie sein Ruf.