Diese Shopping-Tour hat sich nicht gelohnt: Weil ein 18-Jähriger eine gefundene Kreditkarte nutzte, um diverse Waren wie Jogginghosen oder Sportschuhe zu sich nach Hause zu bestellen, konnte er überführt werden. Deshalb ist er per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 30 Franken verurteilt worden. So berichtet der «Zürcher Unterländer».
Des Weiteren muss er eine Busse von 300 Franken und die Verfahrenskosten von 800 Franken bezahlen – unbedingt.
Die Kreditkarte hatte der junge Erwachsene Ende Dezember 2021 in der Bülacher Altstadt auf dem Boden gefunden. Statt den Fund zu melden, begann der Finder sofort, Waren zu bestellen. Zudem hat er in Zürich, am Hauptbahnhof, versucht, weitere Waren zu kaufen – die Karte war vom Besitzer inzwischen aber gesperrt worden.
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(mhe)