Zürich

32-Jähriger fährt mit gefälschtem «Fozilei»-Velo durch Zürich

Erwischt

32-Jähriger fährt mit gefälschtem «Fozilei»-Velo durch Zürich

07.07.2023, 17:03 Uhr
· Online seit 07.07.2023, 15:07 Uhr
Täuschend echt sieht das Polizei-Velo aus, welches eine echte Patrouille der Stadtpolizei Zürich entdeckte. Der Fahrer ist jedoch kein Polizist, sondern ein 32-Jähriger, der sich sein eigenes Polizei-Velo gebastelt und mit den Aufschriften «Fozilei» und «1312» versehen hat. Das Velo wurde beschlagnahmt und der Schweizer nun verurteilt.
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Der 32-jährige Mann pedalte über die Duttweilerbrücke in Zürich West, nicht mit irgendeinem Velo, sondern mit einem, welches jene der Bike-Police der Stadtpolizei Zürich zum Verwechseln ähnlich sieht.

Die neon-orangen Leuchtstreifen am Rahmen sind perfekt ausgerichtet, genauso jene am grauen Helm. Auf dem Gepäckträger dazu eine schwarze Gepäcktasche und an mehreren Orten das Logo der Stadt Zürich respektive jenes der Bike-Police. Alles sieht aus wie die richtigen Polizei-Velos, welche seit 2007 in Zürich im Einsatz sind.

Nicht echt und wohl aber der Haltung des Mannes entsprechend sind die Aufschriften «Fozilei» und «1312». Die Zahlenkombination steht für die Buchstaben im Alphabet, also ACAB. Ausgeschrieben bedeutet dies All Cops Are Bastards.

Zweimal von der richtigen Polizei gesichtet

Der Vorfall ereignete sich bereits im Frühling 2022. Jetzt wurde der Mann per Strafbefehl verurteilt. Zweimal wurde der Mann mit dem falschen Polizei-Velo an einem März-Sonntag von einer richtigen Patrouille der Stadtpolizei Zürich gesichtet. Zuerst um 13.55 Uhr auf der Duttweilerbrücke und um 17.30 Uhr beim GZ Wipkingen. So geht es aus dem Strafbefehl, welchen ZüriToday einsehen konnte, hervor. Das Velo wurde beschlagnahmt.

Quelle: Ein Beitrag vom 05.04.2022 / TeleZüri / Eduard Brand

Geldstrafe, Busse und Reinigungskosten

Strafrechtlich hat sich der 32-jährige Schweizer des unzulässigen Gebrauchs von öffentlichen Zeichen und der unerlaubten Verwendung von Kennzeichen der Verkehrspolizei schuldig gemacht. Die Staatsanwaltschaft verurteilt ihn dafür per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 100 Franken. Diese 2000 Franken muss der Mann jedoch nur bezahlen, wenn er sich in den kommenden zwei Jahren wieder etwas zu Schulden kommen lässt.

Bezahlen muss er aber eine Busse von 300 Franken und die Verfahrensgebühren von 1000 Franken. Der Strafbefehl ist rechtskräftig. Will der Mann sein Velo zurück, muss er der Polizei die Kosten für die Reinigung und die Entfernung der Aufkleber und Schriften vorgängig bezahlen. Denn nur ohne Polizei-Markierungen bekommt er sein Velo zurück.

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veröffentlicht: 7. Juli 2023 15:07
aktualisiert: 7. Juli 2023 17:03
Quelle: ZüriToday

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