Meterhoch schossen die Flammen an einem Montag im Juni 2023 aus dem eingerüsteten Haus in Adetswil auf dem Gemeindegebiet von Bäretswil. Mehrere Feuerwehren aus dem Zürcher Oberland rückten aus und konnten den Brand löschen.
Damals sprach die Kantonspolizei Zürich von einem Schaden von mehreren Hunderttausend Franken. Heute ist klar: Es entstand ein Sachschaden von über 800'000 Franken. Die genaue Schadenssumme geht aus einem Strafbefehl hervor, welchen ZüriToday einsehen konnte. Verletzt wurde niemand.
Bauarbeiter verlegt Bitumen
Gemäss dem Strafbefehl war ein damals 26-jähriger Mann beim Brandausbruch dabei, Bitumen auf einer Loggia zu verlegen. Diese Art Abdichtung wird meistens mit Hilfe eines Gasbrenners verlegt. Die Arbeiten führte der Mann mit nur 30 cm Abstand zu brennbarem Material aus und ohne Holzabfallreste ringsherum vollständig entfernt zu haben. Für die Brandermittler steht fest, dass der Brand durch die Renovationsarbeiten ausgelöst wurde.
Fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst
Die Staatsanwaltschaft See/Oberland verurteilte den jungen Mann nun per Strafbefehl wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst. Er habe sich beim Verlegen der Bitumen nicht an die Brandschutzvorschriften gehalten.
Er wurde deshalb zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 100 Franken verurteilt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Lässt er sich in dieser Zeit nichts zuschulden kommen, muss er die Geldstrafe nicht bezahlen. Zwingend bezahlen muss der Bauarbeiter jedoch die Verfahrensgebühr von 1000 Franken. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.
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