Zürich

Attacke auf Joggerin im Zürcher Wald: Täter erinnert sich angeblich nicht mehr

Bezirksgericht Zürich

Afghane attackiert Joggerin im Wald und will sich an nichts erinnern

09.11.2023, 17:58 Uhr
· Online seit 09.11.2023, 16:50 Uhr
Ein 21-jähriger Afghane muss sich wegen mehrerer Delikte vor dem Zürcher Gericht verantworten. Im August soll er eine Frau im Wald brutal überfallen haben und kurz darauf einer weiteren Frau sein Glied gezeigt haben. An beides will sich der Beschuldigte nicht erinnern können.
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Im August 2022 war eine heute 34-jährige Frau im Wald oberhalb des Theaters Rigiblick unterwegs, als sie beim Joggen von einem Unbekannten angefallen wurde. Wie es in der Anklage heisst, sei der Mann plötzlich aus dem Wald gekommen und habe die Frau gefragt: «Wo Zürich?» Die Frau zeigte Richtung Stadt und joggte weiter.

Gewalt und Exhibitionismus

Der Unbekannte rannte ihr nach und packte sie am Hals – er nahm sie in den Schwitzkasten. Die Frau wehrte sich und gemeinsam fielen beide einen Abhang runter. Sie konnte den Mann in die Flucht schlagen, erlitt aber mehrere Verletzungen. Unter anderem brach sie sich zwei Finger.

Nur wenige Stunden später soll derselbe Mann einer Frau mit Kinderwagen seinen erigierten Penis gezeigt haben, als diese bei der Wasserwerkstrasse an der Limmat unterwegs gewesen war. Der erste exhibitionistische Akt war dies nicht. Bereits im Juni desselben Jahres soll er sich vor einer Betreuerin in einem Transitzentrum in Davos entblösst und ihr sein Geschlechtsteil gezeigt haben.

Mithilfe von Schlepper in die Schweiz gekommen

Während des Prozesses am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Zürich machte der Beschuldigte kaum Aussagen. Auch auf die Frage, ob er wisse, warum er vor Gericht stehe, verneinte er. Der heute 21-jährige Afghane kam 2015 mithilfe eines Schleppers in die Schweiz, wie die «20 Minuten» schreibt.

Als er zur versuchten Vergewaltigung befragt wurde, antwortete er nur: «Weiss nicht» und auch an die beiden Vorfälle bezüglich Exhibitionismus, könne er sich nicht erinnern. Bei ihm im Kopf sei aber «alles gut» versicherte er dem Richter auf die Frage, ob denn bei ihm etwas nicht stimmen würde.

Opfer konnte Flüchtigen fotografieren

Einer psychiatrischen Untersuchung verweigerte er sich. Ein Psychiater attestierte dem Angeklagten jedoch eine hohe Rückfallgefahr. Da durch DNA-Beweise und einem Handyfoto, das die Joggerin von dem Flüchtigen hat machen können, die Beweislage klar sei, forderte die Staatsanwältin 32 Monate Haft sowie einen Landesverweis von fünf Jahren für den Beschuldigten.

Der Beschuldigte sagt, dass er sich an nichts mehr erinnern könne, weil er zu dem Zeitpunkt Alkohol und Drogen konsumiert habe. Das Opfer jedoch hätte keinen Alkoholgeruch wahrgenommen, sagt die Staatsanwältin. Auch argumentiert sie, dass es, ohne die massive Gegenwehr der Frau zu einer Vergewaltigung gekommen wäre. Der Täter habe mit hoher krimineller Energie gehandelt.

Verteidigung fordert Freispruch

Das Opfer ihrerseits leide noch heute unter Panikattacken und Schlafstörungen. Die Anwältin forderte eine Genugtuung in der Höhe von 12'000 Franken. «Sie hatte Angst um ihr Leben», sagte sie.

Die Verteidigung hingegen forderte einen Freispruch sowie eine «angemessene Genugtuung» für die über eineinhalbjährige Haft ihres Mandanten. Dass dieser die Joggerin habe vergewaltigen wollen, sei nur Spekulation. «Es gibt keinen sexuellen Bezug, er hat das Opfer auch nicht im Intimbereich berührt und war vollständig bekleidet», so die Verteidigung.

Noch kein Urteil gefallen

Den Tatbestand des Exhibitionismus will die Verteidigung ebenfalls nicht gelten lassen. Es sei kein Exhibitionismus gewesen, als er mit erigiertem Penis an der Frau mit Kinderwagen vorbeiging. «Er hat seinen Penis nicht offensichtlich präsentiert und sie hat ihn nur ganz kurz gesehen», so die Verteidigung.

Ein Urteil fällte das Bezirksgericht am Mittwoch noch nicht. Der Richter fand: «Es ist schon speziell, dass Sie sich an gar nichts mehr erinnern». Jetzt müssten erst weiter Informationen aus dem Umfeld des Beschuldigten gesammelt werden um entscheiden zu können, ob ein neues Gutachten in Auftrag gegeben werden soll.

(roa)

veröffentlicht: 9. November 2023 16:50
aktualisiert: 9. November 2023 17:58
Quelle: ZüriToday

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