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Bahnhof Oerlikon: Polizei klärt über Messerbesitz und Situation auf

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Mann fuchtelt mit Messer am Bahnhof Oerlikon – das ist zu tun

· Online seit 08.10.2024, 19:58 Uhr
Am Bahnhof Oerlikon hat am Sonntagabend ein Mann mit einem Messer herumgefuchtelt. Ob es sich dabei um eine Trainingswaffe handelt, ist nicht klar. Die Stadtpolizei Zürich klärt auf, wie man sich in so einer Situation zu verhalten hat.

Quelle: ZüriReporterin / CH Media Video Unit / Kristina Andrianova

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Am Sonntagabend gegen 19.30 Uhr hat eine ZüriReporterin am Bahnhof Oerlikon einen jungen Mann beobachtet, der im Tarnanzug inklusive Stirnband mit einem Messer wild herumfuchtelte.

Der Mann erinnert an die Game-Figur «Ghost» aus dem Videospiel «Call of Duty». Womöglich war er an der Zurich Pop Con, die am selben Tag in Oerlikon stattgefunden hat. Die Frage, was in so einer Situation korrekterweise zu tun wäre, bleibt dennoch.

Der Polizei melden

Pascal Siegenthaler, Mediensprecher der Stadtpolizei Zürich, hat die Antwort auf diese Frage: «Eigentlich müsste in so einer Situation die 117 gewählt werden. Vor allem, wenn noch ein gefährlicher Gegenstand oder verbotenes Messer zu sehen ist.» Die Polizei würde in diesem Fall die Person anhalten und kontrollieren.

Von der Stadtpolizei Winterthur heisst es, dass sogenannte Butterfly-Messer in der Schweiz grundsätzlich verboten seien. «Es gibt jedoch Trainings-Messer, welche stumpf sind und im Training gebraucht werden», so die Medienstelle. Um was für ein Messer es sich im Video handelt, könne man nicht genau erkennen. «Grundsätzlich sollte jedoch, egal ob Trainings-Messer oder nicht, vermieden werden, damit in der Öffentlichkeit herumzuspielen.»

«Würde der Mann gemäss Waffengesetz ein verbotenes Messer mit sich führen, würde eine Verzeigung zuhanden Staatsanwaltschaft erfolgen, da er gegen das Waffengesetz verstösst», so Siegenthaler. Handelt es sich um ein legales Messer, würde der Mann dieses missbräuchlich beziehungsweise zweckentfremdet mit sich führen. «Dann ist die Polizei berechtigt, dieses als gefährlichen Gegenstand sicherzustellen.»

Genehmigung für verbotene Gegenstände

Im Waffengesetz, beziehungsweise der dazugehörenden Verordnung, sind die verschiedenen Arten von Messer unter verbotene Waffe, gefährlicher Gegenstand und kein gefährlicher Gegenstand klassifiziert. Entscheidend sind dabei Klingenlänge und -form, Art des Messers (zum Beispiel Klappmesser oder Dolch) und der Öffnungsmechanismus.

Seit der Waffengesetzänderung von 2008 kennt das Waffengesetz die Definition «gefährlicher Gegenstand». Dazu gehören zum Beispiel Gegenstände, die geeignet sind, Menschen zu verletzen, auch Werkzeuge und legale Messer. Bist du damit unterwegs und wirst von der Polizei kontrolliert, musst du einen nachvollziehbaren und rechtmässigen Grund vorweisen, dass du diesen Gegenstand mit dir führst. Grundsätzlich kann die Polizei auch Gegenstände, die nicht unter das Waffengesetz fallen, vorläufig sicherstellen oder das Beschlagnahmungsverfahren einleiten.

Bei Feuerwaffen ist es etwas klarer. Wenn du eine Pistole, einen Revolver oder ähnliches kaufst, benötigst du einen Waffenerwerbsschein. Dabei gelten auch klare Regeln, wie diese Waffen zu transportieren sind.

Verbotene Waffen dürfen ohne behördliche Genehmigung nicht in die Schweiz eingeführt werden. Dieses Verbot gilt auch beim Durchqueren der Schweiz und auch dann, wenn sich die Gegenstände nicht griffbereit in einem verschlossenen Behältnis befinden.

Ninja von der Zurich Pop Con?

Siegenthaler empfiehlt bei Situationen wie jener am Sonntag in Oerlikon: «In solchen Fällen, wo zudem noch ein gefährlicher Gegenstand oder gar ein verbotenes Messer zu sehen ist, lieber einmal mehr die Polizei rufen» und weist darauf hin, dass «die Zurich Pop Con am Wochenende in Oerlikon stattgefunden hat. Mit seinem ganzen Erscheinungsbild, das in der Art selten zu sehen ist, handelt es sich wahrscheinlich einfach um einen Besucher.»

Gemeldet wurde der Fall der Stadtpolizei Zürich nicht. Das erstaunt Siegenthaler, denn: «Wenn Personen, mit ihren Gewehren zum obligatorischen Schiessen müssen, haben wir regelmässig Meldungen.»

veröffentlicht: 8. Oktober 2024 19:58
aktualisiert: 8. Oktober 2024 19:58
Quelle: ZüriToday

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