Zürich

Beschuldigter im Fall von ausgeraubten Zürcher Dating-Opfern bleibt in Haft

Bundesgericht

Beschuldigter im Fall von ausgeraubten Zürcher Dating-Opfern bleibt in Haft

· Online seit 17.09.2024, 12:00 Uhr
Ein wegen bandenmässigen Raubs beschuldigter 22-Jähriger bleibt in Untersuchungshaft. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen die abgelehnte Haftentlassung abgewiesen. Gemeinsam mit einem Komplizen soll der Mann Personen ausgeraubt haben, mit denen er sich zuvor auf einer Dating-Plattform verabredet hatte.
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Die Männer verübten ihre Taten im September 2023 in der Region Zürich, oft in der Nähe eines Waldes. Sie schüchterten ihre Opfer durch Drohungen und Gewalt ein oder zeigten in einigen Fällen eine Waffe.

Seit seiner Verhaftung am 28. September 2023 befindet sich der 22-Jährige in Untersuchungshaft. Diese wurde aufgrund von Flucht- und Rückfallgefahr mehrmals verlängert. Die Justiz stützte sich dabei auf einen forensisch-psychologischen Bericht.

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In einem am Dienstag publizierten Urteil kritisiert das Bundesgericht, wie die Zürcher Staatsanwaltschaft den Bericht in Auftrag gab.

Formelles Gutachten

Das Obergericht blieb bezüglich der Rechtsgrundlage für den Bericht vage und stellte nur fest, dass es sich nicht um ein Gutachten im formellen Sinne handle. Diese Erklärung überzeugt laut Bundesgericht nicht.

Die Sachverständige habe eine echte Bewertung des Verhaltens und der Vorgeschichte des Mannes auf der Grundlage der Akten vorgenommen. Die Staatsanwaltschaft hätte deshalb ein Gutachten im formellen Sinn anordnen müssen, das alle Rechte des Betroffenen garantiere, namentlich das rechtliche Gehör.

Weil der 22-Jährige im Laufe des Verfahrens die Möglichkeit hatte, Kritik vorzubringen, darf der Bericht trotzdem verwendet werden.

(sda/osc)

veröffentlicht: 17. September 2024 12:00
aktualisiert: 17. September 2024 12:00
Quelle: ZüriToday

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