Zürich

Falschen Alarm ausgelöst – 44-Jähriger muss ins Gefängnis

Winterthur

Falschen Alarm ausgelöst – 44-Jähriger muss ins Gefängnis

24.04.2023, 09:14 Uhr
· Online seit 24.04.2023, 09:08 Uhr
Die Feuerwehr alarmieren, obwohl gar nichts brennt: Genau dies tat ein 44-jähriger Winterthurer. Nun muss der Mann 20 Tage in Haft. Er wurde per Strafbefehl verurteilt, weil er mehrfach ohne Not die Einsatzkräfte alarmiert hatte.
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Feuer und Gasgeruch in einem Treppenhaus in Winterthur Grüze, dies meldete ein 44-jähriger Mann. Nur, als die Einsatzkräfte vor Ort eintrafen, war von einem Feuer nichts zu sehen. Die Feuerwehrleute und die Sanitäter konnten unverrichteter Dinge wieder abziehen. Es handelte sich um einen Fehlalarm. Der IV-Rentner alarmierte ohne Not.

«Kein Kommentar!»

Warum der Mann den Notruf wählte, ist unklar. Auf Anfrage von ZüriToday sagte er durch die Gegensprechanlage: «Kein Kommentar!» Klar ist, der Mann ist ein Wiederholungstäter. Der Anruf im Mai 2022 war der letzte einer Serie falscher Notfall-Meldungen. Mehrfach rief der Mann die Feuerwehr an seinen Wohnort, obwohl keine Gefahr oder Notlage bestand.

Die Feuerwehr rückt immer aus

Über 140'000 Notrufe nahm die Einsatzzentrale von Schutz und Rettung im letzten Jahr entgegen. Wie viele davon falsche Alarme waren, kann Schutz Rettung auf Anfrage von ZüriToday nicht sagen. Darüber wird keine Statistik geführt.

Nicht auszurücken bei Verdacht auf einen Fehlalarm, sei aber keine Option, sagt Urs Eberle, Sprecher von Schutz und Rettung Zürich. «Wir müssen jeden Anruf ernst nehmen und die entsprechenden Rettungsmittel auslösen. Allein aufgrund eines Anrufs lässt sich nie abschliessend beurteilen, ob es sich um einen vorsätzlich falsch ausgelösten Alarm handelt.»

IV-Rentner ist Wiederholungstäter

Die drakonische Strafe für den IV-Rentner aus Winterthur ist auf dessen frühere Taten zurückzuführen. Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland schreibt es im Strafbefehl so: «Aufgrund des Verschuldens, seines Vorlebens und seiner persönlichen Verhältnisse (seit 2019 insgesamt vier teils einschlägige Vorstrafen) muss davon ausgegangen werden, dass das Aussprechen einer Geldstrafe keine ausreichend abschreckende Wirkung zeigen würde, um von der Begehung weiterer Delikte abzuhalten.»

In anderen Worten: Der IV-Rentner hat schon mehrfach die Feuerwehr alarmiert, obwohl an seinen Wohnort keine Anzeichen auf ein Feuer bestanden und die Staatsanwaltschaft befürchtete, dass er dies wieder tun könnte.

Der heute 44-Jährige wird deshalb zu einer Gefängnisstrafe von 20 Tagen verurteilt. Dazu kommen die Verfahrensgebühren von 800 Franken, für welche er aufkommen muss. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

veröffentlicht: 24. April 2023 09:08
aktualisiert: 24. April 2023 09:14
Quelle: ZüriToday

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