Zürich

Gefangener schmeisst mit Kot nach Aufseher

Strafanstalt Pöschwies

Gefangener schmeisst mit Kot nach Aufseher

· Online seit 23.06.2024, 14:41 Uhr
Ein Insasse der Strafanstalt Pöschwies war wütend über seine geplante Versetzung. Seinen Frust bekamen der Gruppenaufseher und ein Mitinsasse zu spüren. Im Aufsichtsbüro warf der Gefangene mit Exkrementen.
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Als einem Gefangenen am 9. März 2023 mitgeteilt wurde, dass er versetzt werde, passte diesem das gar nicht. Die Ankündigung führte zu einer kurzen aber heftigen Diskussion.

Kot landete im Gesicht und auf der Kleidung

Die geplante Versetzung empfand der Gefangene als rechtswidrig, diskriminierend und als rassistische Behandlung, schreibt der «Zürcher Unterländer». Das Verhalten des Mannes wird als schwierig, konfrontativ und fordernd beschrieben. Sich sozialkonform zu verhalten, falle ihm schwer, heisst es weiter.

Mit Sack und Pack musst der Gefangene an besagtem Tag im März umziehen. Im Aufsichtsbüro bewarf der Gefangene den Gruppenaufseher anschliessend mit Kot. Wie dem Gerichtsurteil zu entnehmen ist, wurde der Aufseher von der widerlichen Attacke im Gesicht, auf der Jacke und auf Hemd und Hose getroffen. Der Gaggi-Werfer liess sich widerstandslos in den Arrest verlegen.

Spritzer an Wänden und auf dem Boden

Neben dem Aufseher erwischte die Schweinerei auch einen Mitgefangenen, der sich ebenfalls in dem Raum aufgehalten hatte. Dieser sei von einer geringeren Menge Fäkalien am Oberkörper getroffen worden. Ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen wurden der Boden, die Schränke und der Schreibtisch. Ausserdem landeten Kotspritzer an den Wänden und im gesamten Büro.

Mehrere Kleider und andere Gegenstände mussten entsorgt werden. Die Attacke wurde mit zwölf Tagen Arrest und der Übernahme von knapp 50 Prozent der Reinigungskosten geahndet. Von der insgesamt 1097 Franken teuren Reinigung wurden dem Beschuldigten 500 Franken in Raten à 100 Franken vom Sackgeld abgezogen.

Gegen dieses Urteil legte der Gefangen Rekurs bei der Direktorin der Justiz des Inneren des Kantons Zürich ein. Die Disziplinarverfügung sollte aufgehoben werden, forderte er. Am 8. Mai wies die Justizdirektorien die Begehren zurück. Die Verfahrenskosten wurden dem Gefangen zu Lasten gelegt, womit dieser nicht einverstanden war.

Aktion geht «über tolerierte Mass» hinaus

Weil er gezielt einen Menschen habe treffen wollen, sei es den Gruppenaufseher oder jemand anderen, blitzte er vor dem Verwaltungsgericht ebenfalls ab. Eine solche Aktion wird bezeichnet als: «physische Einwirkung auf den Körper einer anderen Person, die weit über das gesellschaftlich tolerierte Mass hinausgeht», heisst es im Artikel weiter.

Das Bewerfen mit Fäkalien stelle eine Tätlichkeit dar. «Wer in einer Vollzugseinrichtung Menschen mit Kot bewirft, stört zudem wissentlich und willentlich die Ordnung und Sicherheit in derselben.» Der Gefangenen beschädigte die Einrichtung also vorsätzlich. Das Verwaltungsgericht wies die Beschwerde aus diesem Grund ebenfalls ab. Die Gerichtsgebühr von 1270 Franken hat der Gefangene zu tragen. Das Urteil könnte jedoch nochmals weitergezogen werden.

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(roa)

veröffentlicht: 23. Juni 2024 14:41
aktualisiert: 23. Juni 2024 14:41
Quelle: ZüriToday

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