Ein 49-jähriger Schweizer bestellte eine grössere Menge Betäubungsmittel aus den USA. Bei der versuchten Einfuhr Ende 2023 konnte die Lieferung jedoch vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit sichergestellt werden. Die Betäubungsmittel haben einen Wert von mehreren tausend Franken. Da der Mann im Kanton Glarus wohnte, wurden die Ermittlungen daraufhin der Kantonspolizei Glarus übergeben.
Wie die Kantonspolizei Glarus mitteilt, konnte das Ermittlungsverfahren gegen den 49-Jährigen nun abgeschlossen werden. Dem Mann wird die versuchte Einfuhr grösserer Mengen von verbotenen Edibles, THC-Vapes, rauchfertigen THC-Joints, THC-Marihuana sowie Psilocybin-Schokolade vorgeworfen. Gegen den Schweizer wurde jetzt Strafanzeige bei der Staats- und Jugendanwaltschaft des Kanton Glarus eingereicht.
Laut der Kantonspolizei Glarus liegt die Brisanz in dieser Lieferung einerseits in der Menge, andererseits aber auch in der Potenz der enthaltenen Substanzen. Die Wirkung eines einzigen Gummibärlis mit THC sei deutlich höher als diejenige eines Joints. Auch die Symptome oder Empfindungen treten erheblich später auf als wenn Cannabis geraucht wird. Der Konsum von derart potenten THC-Süssigkeiten kann zu psychotischen Zuständen führen.
(zor)