Zürich

Grenzüberschreitendes Verhalten: Zürcher Lehrperson wird freigestellt

Primarschule

Zürcher Lehrperson muss wegen «grenzüberschreitendem Verhalten» in U-Haft

26.06.2024, 18:51 Uhr
· Online seit 25.06.2024, 15:32 Uhr
Die Schulleitung einer Stadtzürcher Schule erhielt eine Meldung über das grenzüberschreitende Verhalten einer Lehrperson. Die Lehrperson wurde freigestellt und vorläufig inhaftiert. Von der Stadtpolizei Zürich wurde der Kinderschutz eingeschaltet. Die Staatsanwaltschaft stellt Antrag auf U-Haft.
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Eine Mitarbeitende meldete der Schulleitung einer Stadtzürcher Schule grenzüberschreitendes Verhalten einer Lehrperson. Die Schulleitung und die Kreisschulbehörde schalteten umgehend den Kinderschutz der Stadtpolizei Zürich ein. Weiter wurde das Volksschulamt des Kantons Zürich informiert, wie die Stadt Zürich am Dienstag in einer Mitteilung schreibt. Wie der «Blick» am Mittwoch berichtet, hat die Staatsanwaltschaft gegen den Lehrer mittlerweile einen Antrag auf Untersuchungshaft gestellt. Der Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts steht laut der Zeitung noch aus.

Strafverfahren und Polizeihaft

Die Lehrperson wurde in gegenseitigem Einvernehmen freigestellt, heisst in der Mitteilung vom Dienstag weiter. Gegen die Lehrperson wurde wegen des Verdachts auf Delikte gegen die sexuelle Integrität ein Strafverfahren eröffnet, heisst es bei der Zürcher Staatsanwaltschaft auf Anfrage von «20 Minuten».

Ausserdem befindet sich die Person aktuell in Polizeihaft, erklärt Erich Wenzinger, Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft Zürich, gegenüber der Zeitung. «Die Staatsanwaltschaft prüft nun das weitere Vorgehen», so Wenzinger abschliessend.

Lehrer unterrichtete an Primarschule

Gemäss Informationen die «Blick» vorliegen, handelt es sich um einen 27-jährigen Primarschullehrer. Aus dem Umfeld der betroffenen Schule heisst es gegenüber der Zeitung: «Aufgeflogen ist das Ganze, weil eine Lehrerin ihn in flagranti erwischt hat.»

Sie habe den Lehrer beobachtet, wie er «einen sexualisierten Umgang mit einem Schüler gepflegt habe», heisst es. Gemeldet habe die Lehrerin den Vorfall am 11. Juni. Der beschuldigte Lehrer sei zwei Tage später freigestellt und die Erziehungsberechtigten zu einem Infoabend am Freitag eingeladen worden.

Keine Rückkehr an die Schule

Mit einem Schreiben, das «Blick» vorliegt, wurden die Eltern über den Vorfall informiert: «Wie Sie wissen, haben wir Hinweise auf ein grenzüberschreitendes Verhalten durch die Lehrperson ihres Kindes erhalten. Die Schule nimmt solche Hinweise immer ernst. Eltern von betroffenen Kindern sind bereits direkt informiert worden.»

Dass der beschuldigte Lehrer an die Schule zurückkehrt, steht ausser Frage. In dem Schreiben an die Eltern heisst es weiter: «Die Lehrperson wird daher die Schule per Ende Schuljahr 23/24 verlassen. Bis zum Ende der Anstellung ist die Lehrperson freigestellt.» Zuletzt erfolgt der Hinweis: «Dieser Entscheid ist keine Schuldanerkennung der Lehrperson. Bis zur Klärung gilt die Unschuldsvermutung.»

Ansprechstellen für Kinder und Eltern geschaffen

Für die allfällig betroffenen Kinder und Eltern wurden Ansprechstellen geschaffen. Weitere Auskünfte können nicht erteilt werden, weil es sich um ein laufendes Verfahren handelt, schreibt die Stadt in der Mitteilung. Für die Lehrperson gilt die Unschuldsvermutung.

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(roa)

veröffentlicht: 25. Juni 2024 15:32
aktualisiert: 26. Juni 2024 18:51
Quelle: ZüriToday

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