Zürich

In diesen Fällen solltest du deinen Anspruch auf Prämienverbilligung prüfen

Frist läuft bald ab

Deshalb solltest du deinen Anspruch auf Prämienverbilligung prüfen

16.02.2024, 11:20 Uhr
· Online seit 16.02.2024, 05:34 Uhr
Die Krankenkassen-Prämien werden stetig teurer. Deshalb lohnt es sich, sich genau mit der Prämienverbilligung auseinanderzusetzen. Das musst du tun, wenn du keinen Antrag erhalten, aber trotzdem Anspruch auf eine Verbilligung hast.

Quelle: Krankenkassenprämien steigen für 2024 massiv / TeleZüri / 26.09.2023

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Zürcherinnen und Zürcher können noch bis am 31. März einen Antrag auf Prämienverbilligung für das Jahr 2023 einreichen. Wenn dir die kantonale Sozialversicherungsanstalt (SVA) einen entsprechenden Brief geschickt hat, ist es also höchste Zeit, diesen zu studieren. Es kann aber auch sein, dass du keinen Antrag auf Prämienverbilligung bekommen hast, aber trotzdem davon profitieren könntest.

Online-Rechner der SVA schafft Abhilfe

Die SVA Zürich ermittelt anhand der letzten definitiven Steuerfaktoren, zurzeit meist für das Jahr 2022, wer Anspruch auf die Prämienverbilligung 2023 haben könnte. «Ereignisse, die im Verlauf des Jahres stattgefunden haben und sich negativ auf die finanzielle Situation auswirken, kennt die SVA Zürich nicht», erklärt Daniela Aloisi, Leiterin Kommunikation.

Zu solchen Ereignissen gehört beispielsweise die Reduktion des Arbeitspensums, Jobverlust oder auch eine Scheidung. Bis zur definitiven Steuerveranlagung 2023 verstreicht noch viel Zeit. Ein Antrag für die Prämienverbilligung 2023 kann aber nur noch bis zum Stichtag am 31. März 2024 eingereicht werden. «Darum muss handeln, wer den Anspruch noch nicht geprüft und keinen Antrag eingereicht hat», so Aloisi.

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Antrag auf Prämienverbilligung am besten online einreichen

Es gibt auch freudige Ereignisse, die zu einem Anspruch auf Prämienverbilligung führen können. Dazu gehört beispielsweise die Geburt eines Kindes. «Es lohnt sich auf jeden Fall, mit dem Online-Rechner zu prüfen, ob man Anspruch fürs Jahr 2023 hat», empfiehlt Aloisi. Neben dem Link zum Antragsformular findet sich auf der Website der SVA auch eine Tabelle mit den geltenden Einkommensgrenzen für die Prämienverbilligung 2023.

veröffentlicht: 16. Februar 2024 05:34
aktualisiert: 16. Februar 2024 11:20
Quelle: ZüriToday

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