Zürich
Kanton Zürich

23-Jähriger aus Oftringen wegen Kokain-Handel in Zürich verurteilt

Bezirksgericht Dietikon

Verdeckter Einsatz der Zürcher Kantonspolizei deckt Kokaindeal auf

13.09.2024, 13:37 Uhr
· Online seit 13.09.2024, 12:31 Uhr
Ein verdeckter Fahnder der Zürcher Zivilpolizei kaufte einem Dealer 35 Gramm Kokain ab und verhaftete ihn anschliessend. Nun standen der Verkäufer und ein Hintermann vor dem Bezirksgericht Dietikon.
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Am Abend des 14. Januars 2024 kaufte ein 23-jähriger Schweizer von einem Unbekannten ein halbes Kilogramm Kokain auf dem Parkplatz der Badi Rothrist. Im Hintergrund agierte ein 37-jähriger Bosnier als Vermittler, wie die «Limmattaler Zeitung» berichtet.

Der Deal: Für eine Anzahlung von rund 5500 Franken erhielt der 23-jährige Schweizer ein halbes Kilogramm Kokain. Durch den Verkauf der Ware sollte der Beschuldigte ratenweise insgesamt 25'000 Franken an den Bosnier zahlen. Den Rest des Gewinns – also rund 20'000 Franken – sollte der Schweizer behalten.

35 Gramm Kokain für 2000 Franken verkauft

Wochen später unterlief ihm jedoch ein folgenschwerer Fehler. Für 2000 Franken verkaufte er einem verdeckten Fahnder der Kantonspolizei Zürich 35 Gramm Kokain. Bei der anschliessenden Hausdurchsuchung am Wohnort des Beschuldigten in Oftringen fand die Polizei gesamthaft 351 Gramm Kokain – ein Grossteil davon hatte er unter dem Bett versteckt.

Bereits bei der polizeilichen Einvernahme kurz nach seiner Verhaftung gestand der 23-Jährige alle Vorwürfe und gab bereitwillig Auskunft über die Mittäter. Er sei schon länger in finanziellen Schwierigkeiten gewesen und habe in den letzten vier Jahren mehrfach Geld von einem 37-jährigen Bosnier ausgeliehen. Ende 2022 habe ihm dieser dann den Kokain-Deal vorgeschlagen. Damals war der Beschuldigte wegen Raserdelikten noch immer auf Bewährung.

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Freiheitsstrafe von 30 Monaten

Nun verurteilte das Bezirksgericht Dietikon den 23-jährigen Schweizer zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten, wovon er sechs tatsächlich absitzen muss. Weil er mittlerweile ein geregeltes Leben führt, besteht jedoch die Möglichkeit einer Halbgefangenschaft. Dadurch kann er am Tag seiner Ausbildung seinem Beruf nachgehen und verbringt die restliche Zeit in der Vollzugsanstalt.

Ebenfalls vorbestraft war der 37-jährige Bosnier. Zwar stritt dieser vor Gericht alle Anschuldigungen ab, doch die Aussagen des 23-jährigen Schweizers erachtete das Gericht als glaubwürdig und schlüssig, weshalb sie als belastendes Beweismaterial ausreichen würden. In einem Zwischenurteil wurde er ebenfalls für schuldig befunden. Das endgültige Urteil steht noch aus.

(val)

veröffentlicht: 13. September 2024 12:31
aktualisiert: 13. September 2024 13:37
Quelle: ZüriToday

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