Ist es erlaubt mit Patientendaten, die Ärzte im früheren Job verwendeten, auch an der neuen Arbeitsstelle zu arbeiten? Diese Frage beschäftigte kürzlich das Bezirksgericht Hinwil mit besserem Ausgang für die betroffenen Ärzte als das Spital Wetzikon.
Patienten an neuen Arbeitsort gelockt
Drei Ärzten des Spitals Wetzikon wurde vorgeworfen, «unbefugt Patientendaten, die als Arbeitsergebnis gelten, wirtschaftlich genutzt» zu haben, wie die Lokalzeitung «Züriost» berichtet.
Die Mediziner hätten Anfang 2020 im Wetziker Spital gekündigt und Patienten dieses Spitals zu einem Kontrolltermin an ihren neuen Arbeitsort aufgeboten.
Bussen bis 10'000 Franken eingefordert
In der Anklage heisst es, die Patienten seien verwirrt gewesen, weil sie glaubten, dass sie sich am neuen Ort behandeln lassen müssen. Sie gingen davon aus, dass die bisher erbrachten Dienstleistungen der drei Ärzte in Wetzikon nicht mehr angeboten würden.
Zusätzlich habe einer der drei Ärzte in einer Zeitschrift gesagt, dass im Spital Wetzikon «die Budgetzahlen vor das Wohl des Patienten gestellt wurden».
Die Anklägerin verlangte Bussen in der Höhe von 5200 bis 10'000 Franken sowie bedingte Geldstrafen zwischen 20'800 und 50'000 Franken.
Keinen Diebstahl begangen
Die drei Angeklagten gaben im Prozess keine Antworten auf Fragen. Mit kurzen Erklärungen wollten sie zeigen, nichts Unrechtes getan zu haben. Sie seien gerne am Spital tätig gewesen und der Fall würde sie stark belasten.
Die Verteidiger beantragten einen Freispruch und je 1000 Franken Genugtuung. Die Ärzte hätten «keine Adressen gestohlen und keine Daten geklaut». Die Richterin sprach alle Angeklagten frei.
Laut Züriost hegen die Juristen den Verdacht, das Spital Wetzikon wolle mit dem Verfahren das neue Fachzentrum von einem der Angeklagten als Konkurrenten in die Knie zwingen.
(hap)