Zürich
Kanton Zürich

Bewohnerin in Meilen muss ihre Dekoration aus feuerpolizeilichen Gründen entfernen

«Es ist wie ausgestorben»

Bewohnerin in Meilen muss gesamte Deko am Eingang wegräumen

18.11.2023, 19:47 Uhr
· Online seit 17.11.2023, 07:32 Uhr
Die Laubeneingänge in der Siedlung von Erika Wunderli waren jahrelang wunderschön dekoriert. Damit ist jetzt Schluss. Alles musste weggeräumt werden. Der Grund dafür sind Anweisungen der Feuerpolizei.
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Pflanzen, Girlanden sowie Tische und Stühle belebten jahrelang Erika Wunderlis Siedlung in Meilen. Jetzt hat die Verwaltung einen Riegel geschoben. Per Schreiben wurden Wunderli und die übrigen Bewohnenden der circa 80 Wohnungen dazu aufgefordert, alles wegzuräumen. Die Enttäuschung im Wohngebiet ist gross. «Es ist wirklich schlimm. Es sieht aus wie ausgestorben», erzählt Erika Wunderli im Gespräch mit ZüriToday.

Nach 25 Jahren heisst es: Tschüss Deko und Pflanzen

Die Siedlung befindet sich in Meilen neben einem Feld. «Sie ist schön gelegen, es ist grün rundum», berichtet Wunderli. Laubeneingänge und eine Treppe führen von draussen direkt in die Wohnung. «Davor steht ein grosszügiger Balkon. 25 Jahre lang durften wir Tische, Stühle und Pflanzen draussen hinstellen. Jetzt hiess es, dass wir alles wegen der Feuerpolizei wegräumen müssen.»

Die unfrohe Botschaft hat Wunderli per Post erhalten. Nach mehreren Briefen von der Verwaltung räumte die Meilenerin alles weg – ausser ihrer Dekoration, die sie an die Decke gehängt hatte. «Der Hausabwart wurde beauftragt, alles was nicht entfernt wurde, wegzunehmen. So verschwand dann auch meine Deko», erzählt Wunderli enttäuscht.

Ausserhalb der Wohnung darf die Verwaltung Änderungen vornehmen

Die Vorschriften der Feuerpolizei besagen, dass die Fluchtwege jederzeit freigehalten werden müssen. Falls die Dekoration in einem Fluchtweg steht, ist die Anweisung begründet. Erika Wunderli glaubt aber nicht, dass die Verwaltung die Änderung wegen Anweisungen der Feuerpolizei vollziehen will. «Das ist Willkür.» Wie die Gemeinde Meilen auf Anfrage bestätigt, hat sie die Bewohnenden darauf aufmerksam gemacht, dass Brandschutzrichtlinien nicht eingehalten würden.

Walter Angst vom Zürcher Mieterinnen- und Mieterverband empfiehlt, wenn die Anweisungen mit der feuerpolizeilichen Anweisungen begründet werden, direkt bei der Gemeinde oder der für die Feuerpolizei zuständigen Behörde nachzufragen, ob dies korrekt ist. «Es ist zwar nicht alles erlaubt. Aber alles verbieten darf die Verwaltung auch nicht.» 

Verwaltung kann Vorgaben machen

Ein Recht auf Dekorationen haben Mieterinnen und Mieter nicht. Walter Angst erklärt, dass so etwas jederzeit möglich sei. «Die Hausverwaltung darf Vorgaben machen, wie es in den allgemein zugänglichen Teilen des Hauses aussehen soll.» So könne es passieren, dass eine langjährige Praxis von einer Verwaltung geändert wird. Ein «Gewohnheitsrecht» gebe es leider nicht.

Ein Grenzfall seien der Balkon oder die Fenster. «Wenn ich ein Bild innen ans Fenster hänge oder den Balkon mit Fahnen ‹möbliere› ist das erlaubt, solange ich die Fahne nicht aussen an der Balkonbrüstung aushänge», sagt Angst.

«Wir haben gemacht, was wir konnten»

Doch Erika Wunderli und ihre Nachbarn haben sich gewehrt. «Wir haben gemacht, was wir konnten. Wir haben Briefe hin- und hergeschrieben.» Ihr bleibt nichts anderes übrig, als die Dekorationsgegenstände nun zu verkaufen. «Wir haben keine Chance. Es ist trostlos.»

veröffentlicht: 17. November 2023 07:32
aktualisiert: 18. November 2023 19:47
Quelle: ZüriToday

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