Sie hatte im März 2017 in einer psychiatrischen Klinik in Basel versucht, einen 12-Jährigen mit einem Schal zu erwürgen, um in eine andere Institution verlegt zu werden.
Knapp ein Jahr später, als Erwachsene, griff sie in der psychiatrischen Klinik Rheinau einen weiteren Mitpatienten an und würgte ihn, als dieser vor dem Fernseher sass. Auch damals wollte die psychisch schwer kranke Frau erreichen, verlegt zu werden.
Das Zürcher Obergericht verurteilte sie im Oktober 2020 schliesslich wegen versuchten Mordes, versuchter Tötung und weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und zu einem Landesverweis von zehn Jahren. Die Freiheitsstrafe wurde jedoch aufgeschoben – stattdessen erhielt die junge Frau eine stationäre Therapie.
Therapie ohne Erfolg
Diese hatte jedoch keinen Erfolg, wie aus dem Antrag hervorgeht. Die Frau gilt gemäss Behörden als unbehandelbar. Gleichzeitig liege eine hohe Rückfallgefahr für weitere schwere Gewalttaten vor.
Während ihres Aufenthaltes in Rheinau soll es auch zu neuen Gewalttätigkeiten gegen Angestellte und Mitpatienten gekommen sein. Dabei seien eine Oberärztin und ein Patient verletzt worden. Zudem habe sich die Patientin wiederholt auch selbst verletzt.
Vor allem die Öffentlichkeit schützen
Die Justizvollzugsbehörden wollen die Frau nun nicht mehr weiter therapieren, sondern vor allem die Öffentlichkeit schützen. Die Voraussetzungen für eine ordentliche Verwahrung seien erfüllt. Geht es nach den Behörden, soll die junge Frau im Hochsicherheitstrakt in Rheinau bleiben, wo sie seit sieben Jahren lebt.
Ihr Anwalt argumentiert, dass sie die Androhung einer Verwahrung ernst nehme und deswegen besonders motiviert für eine Therapie sei. Es gebe keine Hinweise darauf, dass seine Mandantin auch ausserhalb von Institutionsmauern gefährlich sei. Ob das Bezirksgericht Bülach den Entscheid am Dienstag bereits fällt, ist offen.
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(sda)