Sei es eine lange nicht mehr gebrauchte Lampe vom Estrich, ein überflüssiger Koffer aus dem Keller oder das Keyboard, auf dem schon lange keiner mehr gespielt hat – in Schweizer Haushalten warten haufenweise Dinge darauf, neue Eigentümerinnen und Eigentümer zu finden. Für die einen mag es Plunder sein, für die anderen ist es vielleicht ein kleiner Schatz.
Auch in Zeiten grosser Onlineplattformen wie Ricardo oder Ebay ist ein privater Flohmarkt ein niederschwelliger und beliebter Weg, nicht mehr Gebrauchtes loszuwerden und dabei noch etwas zu verdienen. Bevor man aber Gerümpel zu Geld macht, gibt es eine Reihe von Fragen zu beantworten. Die erste lautet: Wo soll der Flohmarkt stattfinden: auf privatem, fremdem oder öffentlichem Grund?
Bewilligung ja oder nein?
Bei Flohmarkt-Verkäufen kommt wie bei vielen Schweizer Themen der Föderalismus zum Tragen. Viele Gemeinden haben ihre eigenen Bestimmungen. Das zeigt eine Umfrage von ZüriToday bei Winterthur, Uster und der Stadt Zürich. Einen gemeinsamen Nenner gibt es immerhin: Möchte man seinen Flohmarkt auf öffentlichem Grund aufbauen, also zum Beispiel auf dem Trottoir oder auf einem Platz, braucht es eine Bewilligung der Polizei.
Bei einem Privat-Flohmarkt auf öffentlichem Grund gibt es neben der Bewilligungspflicht verschiedene Auflagen zu beachten. In der Stadt Zürich sind das beispielsweise diejenigen der sogenannten Marktverordnung, erklärt die Stadtpolizei auf Anfrage von ZüriToday.
Auch auf privatem Boden gelten Regeln
Wer auf privatem Grund einen einfachen Flohmarkt und Garagenverkauf durchführen möchte, braucht dafür keine Bewilligung der Behörden. Allerdings muss der Eigentümer des Grundes mit der Aktion einverstanden sein und gegebenenfalls ein gültiger Mietvertrag vorliegen. Die Stadtpolizei Uster zählt ausserdem verschiedene Bestimmungen auf, die zu beachten sind.
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So darf die öffentliche Sicherheit, Ruhe und Ordnung auf dem angrenzenden öffentlichen Grund durch einen Flohmarkt nicht übermässig gestört werden. Es dürfen keine verbotenen (etwa Waffen, Medikamente, Drogen oder illegale Pornografie) oder brandneuen Gegenstände verkauft werden. Dem Käufer muss der Verkäufer bekannt sein und elektronische Geräte sollte man vor Ort testen können.
Wenn eine sogenannte kommerzielle Entwicklung stattfindet, das heisst es nehmen mehrere Personen am Verkauf teil und es finden häufig wiederkehrende Durchführungen statt, braucht es auch auf Privatgrund eine Bewilligung der Gemeinde. Das gilt auch, wenn am Flohmarkt Essen und Getränke verkauft werden.
Je häufiger und je grösser, umso mehr interessiert sich der Staat
Wird der Flohmarkt regelmässig auf Privatgrund betrieben, liegt allenfalls eine Umnutzung der Örtlichkeit, etwa einer Garage, vor. In diesem Fall ist in der Stadt Zürich ein Gesuch an das Amt für Baubewilligungen zu richten. Bei gewerbsmässiger Durchführung von Flohmärkten, ab etwa fünf Durchführungen pro Jahr, ist dort zudem eine «Reisendengewerbebewilligung» notwendig, wie die Stadtpolizei schreibt.
Je mehr Leute vom Flohmarkt wissen, umso grösser ist die Chance, viel loszuwerden. Dazu braucht es Werbung; und auch diese unterliegt gewissen Regeln. Bei nicht bewilligungspflichtigen Flohmärkten dürfen Flyer etwa auch auf öffentlichem Grund verteilt werden, heisst es bei der Winterthurer Stadtpolizei. Sonstige Werbung, welche in den öffentlichen Raum wirkt, also zum Beispiel Banner oder Plakate, benötigen aber eine Bewilligung. Werbung für einen Flohmarkt via Radio, TV, Presse oder Social Media ist ohne Weiteres möglich.
Verstösse sind selten
Werden all diese Regeln auch kontrolliert? Die Stadtpolizei Zürich führt bei Flohmärkten auf öffentlichem Grund regelmässig Kontrollen durch, bestätigt Mediensprecher Oliver Maier auf Anfrage. In Einzelfällen oder auf eine Meldung von Drittpersonen hin finden auch bei Flohmärkten auf privatem Boden Kontrollen statt.
Trotzdem lässt die Umfrage bei den Zürcher Polizeien nicht den Eindruck entstehen, dass es auf Flohmärkten oft zu Verstössen kommt. «Bezüglich privaten Flohmärkten oder Garagenverkäufen sind uns in den letzten Jahren keine Vorfälle bekannt», schreibt etwa die Stadtpolizei Winterthur. Auf öffentlichen Flohmärkten habe es vereinzelt Personen gegeben, welche ihre Waren ohne Bewilligung aufstellen wollten. Diese seien über die benötigten Formalitäten aufgeklärt worden.
Willst du wissen, was in puncto Flohmarkt in deiner Gemeinde gilt, erkundigst du dich am besten bei der dortigen Verwaltung.