Die Anklageschrift, welche der "Limmattaler-Zeitung" vorliegt, offenbart, wie waghalsig das Fahrmanöver des gut 60 Jahre alten Mannes war. Er war im Gubristtunnel sowohl auf der rechten, wie später auch auf der Überholspur mit wenig Abstand unterwegs.
Zwar gelang es dem Beschuldigten zu bremsen, als das Fahrzeug auf der Überholspur vor ihm selbst abbremsen musste. Das Fahrzeug hinter ihm krachte allerdings in das Auto des Mannes und schob es in das Fahrzeug vor ihm.
Vor Gericht gab der Beschuldigte an, sich nicht daran erinnern zu können, wieso er die Spur gewechselt habe. Die Verteidigung forderte einen Freispruch und argumentierte, dass der Mann selbst habe abbremsen können. Zudem seien die Beweismittel – die Videoaufnahmen aus dem Tunnel – nicht verwertbar.
Das Bezirksgericht Dietikon sah das anders und verurteilte den Beschuldigten wegen mehrfacher Verletzung der Verkehrsregeln zu einer Busse von 4400 Franken und zur Übernahme der Kosten.
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(oeb)