Geflüchteten aus der Krise so gut es geht zu helfen, dies hat sich die 40-jährige Sigita Barvida aus Zürich zur Aufgabe gemacht. Die Alleinerziehende aus Zürich nahm seit Kriegsbeginn freiwillig Geflüchtete bei sich auf und vermittelte diese privat an Schweizer Haushalte weiter.
Eine kostenintensive Sache, schliesslich kam Barvida zunächst selber für die Verpflegung der Geflüchteten auf. Wie 20Minuten berichtet, meldete sich nach der Berichterstattung des Mediums eine Frau bei der Zürcherin und sagte ihr, dass sie gerne helfen würde. Barvida erhielt von der Frau ein Couvert mit 10'000 Franken.
Frau fordert Geld zurück
Allerdings: Auf den Geldsegen folgte eine böse Überraschung. Nur wenige Wochen später forderte die Frau das Geld nämlich zurück. «Daraufhin habe sie ihr die verbliebenen 7000 Franken zurückgegeben und für den Restbetrag um Aufschub bis Ende Monat gebeten», lässt sich Barvida zitieren. Wie sie die restlichen 3000 Franken zurückzahlen soll, wisse sie aber nocht.
Keine rechtliche Gundlage
Wie sieht die Sutation rechtlich aus? Adrian Bachmann, von der Kanzlei Bachmann in Zürich, sieht im Zurückfordern der Spende wenig Chancen. Einmal gespendet sei das Geld für die Spenderin weg. Geldprobleme alleine seien kein Grund für den Widerruf einer Schenkung. «Das Geld kann nicht zurückgefordert werden», so Bachmann.
(oeb)