Quelle: TeleZüri
Auch ersucht das Komitee den Regierungsrat laut einer Mitteilung vom Sonntag, die «fehlerhafte Abstimmungszeitung» von der Internetseite des Kantons Zürich zu entfernen.
Zur Begründung verweist das Komitee auf Kritik, die es schon in den Weihnachtstagen geäussert habe: Der Kanton Zürich habe in der Abstimmungszeitung eigenmächtig und ohne Rücksprache die Argumente der Gegnerinnen und Gegner des Pistenausbaus geändert und gekürzt. Das Referendumskomitee fordert deshalb einen Neudruck der Abstimmungsunterlagen und hat eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht.
Bei der Zürcher Staatskanzlei war am Sonntagmorgen niemand für eine Bestätigung des Gesuchseingangs erreichbar. Sie hatte an Weihnachten mitgeteilt, mit dem Referendumskomitee habe keine fristgerechte Einigung über einen Text erzielt werden können, die in inhaltlicher und formaler Hinsicht den Vorgaben entsprochen hätte.
Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.
Über den Pistenausbau in Zürich-Kloten soll das Zürcher Stimmvolk am 3. März entscheiden.