Das Zürcher Verwaltungsgericht hat wegen eines Nachtlokals die Gemeinde Dietikon sowie den Kanton zurückgepfiffen. Es geht um ein vierstöckiges Gebäude, welches unmittelbar neben dem Limmat-Altlauf Antoniloch steht. Gemeinde und Kanton wollten in dieser Pufferzone, welche eine national geschützte Fläche ist, ein Nachtlokal einrichten, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. Nach heutiger Gesetzgebung dürfte das Gebäude nicht mehr gebaut werde, da es zum Teil in der Pufferzone des Schutzgebietes liegt.
Gebäude sollte als Nachtlokal für 160 Menschen dienen
Das Gebäude wurde erbaut, bevor das Land mit einem naturschutzrechtlichen Bauverbot belegt wurde. Jetzt war geplant, im Untergeschoss Event und Banketträume einzurichten. Es könnte auch als Nachtlokal für rund 160 Personen dienen.
Birdlife hatte dagegen Beschwerde eingereicht. Das Verwaltungsgericht gibt nun der Naturschutzorganisation recht. Ein Nachtlokal führe zu mehr Lärm und Licht, und gehöre nicht in die Pufferzone eines Naturschutzgebiets von nationaler Bedeutung.
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Gemeinde und Kanton müssen Bewilligung zurücknehmen
Die Verantwortlichen sagen zwar, sie würden die Gäste auf das Naturschutzgebiet aufmerksam machen, doch dies genügt nicht. Das Verwaltungsgericht entscheidet, dass die Bewilligung von Gemeinde und Kanton zurückgenommen werden muss.
Bankette und Events sind nur unter der Woche zwischen 8 und 19.30 Uhr erlaubt.
(blu)