Zürich
Kanton Zürich

«Hatte Panik und Todesangst» – Bezirksgericht Uster verhandelt tödlichen Streit nach Party

Prozess in Uster

«Das wars, mein Schatz»: Bezirksgericht verhandelt tödlichen Streit nach Party

04.07.2024, 20:48 Uhr
· Online seit 04.07.2024, 10:17 Uhr
Ein 30-jähriger Schweizer hat sich am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Uster verantworten müssen. Er hatte nach einem Streit im Ausgang einen 28-Jährigen erstochen. Dafür soll er nach dem Willen der Staatsanwaltschaft 18 Jahre ins Gefängnis. Sein Verteidiger verlangte einen Freispruch.
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Eine ausgelassene Geburtstagsfeier in einer Bar in Uster im November 2022 endete in einem Drama. Aus einem scheinbar harmlosen Streit um eine Mitfahrgelegenheit im Auto des späteren Opfers entwickelte sich eine Auseinandersetzung, die für einen der beiden Beteiligten tödlich endete.

Das Opfer, ein 28-jähriger Schweizer, stirbt noch auf dem Parkplatz vor der Bar in den Armen seiner Freundin. «Das wars, mein Schatz», soll er noch zu ihr gesagt haben.

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Der Mann, der ihn mit mehreren Messerstichen tötete, war damals ebenfalls 28 Jahre alt und ist ebenfalls Schweizer. Beide waren zuvor auf derselben Geburtstagsfeier gewesen, sie kannten sich vorher nicht.

Das spätere Opfer schlug zuerst zu

«Ich hatte Todesangst, als sich der deutlich grössere und schwerere Mann auf mich setzte und auf mich einschlug», sagte der Beschuldigte am Donnerstag vor Gericht. Er habe keinen anderen Ausweg gesehen, als zum Messer zu greifen, das er bei sich trug.

Der kurzen Auseinandersetzung war ein banaler Streit vorausgegangen. Der Beschuldigte wollte im Auto des späteren Opfers von Uster in Richtung Stadt Zürich mitfahren. Dort war jedoch kein Platz mehr für ihn, da das Auto bereits mit fünf Personen besetzt war.

Der zunächst verbale Streit eskalierte schliesslich, als der Beschuldigte ausgestiegen war und sich bereits einige Meter vom Auto entfernt hatte. Laut Anklage warf er eine Flasche in Richtung des Autos. Nach eigenen Angaben warf er sie lediglich vor sich auf den Boden.

Der Autobesitzer stieg erneut aus, ging auf den Beschuldigten zu und schlug ihm mit der Faust ins Gesicht. Dann kam es zu dem tödlichen Kampf auf dem Boden.

Sowohl der Messerstecher als auch das Opfer hatten auf der Geburtstagsfeier reichlich Alkohol getrunken, im Blut des Beschuldigten wurden zudem Spuren von Cannabis festgestellt.

Der Beschuldigte wurde an Ort und Stelle verhaftet und sitzt seitdem im Gefängnis. Die Schwester des Getöteten schilderte in der Verhandlung unter Tränen, wie schwer der Verlust die Familie getroffen habe, vor allem die Mutter leide bis heute sehr. «Sie atmet noch, aber sie lebt nicht mehr.» Auch die Freundin habe noch nicht wieder Fuss im Leben fassen können, so ihr Anwalt.

Staatsanwältin spricht von «unfassbarer Tat»

Die Anwälte der Angehörigen forderten eine Verurteilung wegen Mordes. Die zuständige Staatsanwältin sprach von einer «unfassbaren Tat nach einer friedlichen Geburtstagsfeier». Sie plädierte auf vorsätzliche Tötung, obwohl auch sie der Meinung sei, dass die Tat an Mord grenze. Sie beantragte eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren.

Der Beschuldigte und sein Verteidiger plädierten dagegen auf Notwehr. Der Verteidiger forderte daher einen Freispruch. Andernfalls beantragte er eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung in einem Notwehrexzess. Dafür sollte der Messerstecher vier Jahre ins Gefängnis.

Zudem forderten die Anwälte von Mutter und Tochter sowie der Freundin Genugtuung. Die Schwester und die Freundin sollen je 40'000 Franken erhalten. Für die Mutter wurden 100'000 Franken gefordert.

«Es tut mir sehr, sehr leid was passiert ist», sagte der Beschuldigte in seinem Schlusswort. Er wünschte, er wäre nie an die Geburtstagsfeier gegangen. Das Bezirksgericht Uster wird am Freitagnachmittag das Urteil fällen.

(sda/osc)

veröffentlicht: 4. Juli 2024 10:17
aktualisiert: 4. Juli 2024 20:48
Quelle: ZüriToday

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