Der Regierungsrat hat die kantonale Signalisationsverordnung entsprechend geändert, wie aus einer am Donnerstag publizierten Regierungsrats-Antwort hervorgeht. Neu ist in der Verordnung verankert, dass «Gemeinden vor Schulhäusern auf Staats- und Gemeindestrassen Halteverbote verfügen können».
Jetzt wird gelaufen
In vielen Gemeinden dürften die Kinder künftig also vermehrt zu Fuss zur Schule gehen, weil die Eltern nicht mehr beim Schulhaus anhalten dürfen. Auslöser für diese Änderung war eine Motion, die von SP, EVP, AL und Mitte im Kantonsrat eingereicht und im Februar von einer Mehrheit des Parlaments an den Regierungsrat überwiesen wurde.
Gegenwind von SVP und FDP
Der gemeinsame Schulweg sei wichtig für die Entwicklung der Kinder, so die Mehrheit des Rates. Der Verkehr durch die Elterntaxis würde zudem jene Kinder gefährden, die zu Fuss in die Schule gehen würden.
SVP und FDP waren gegen die Halteverbotszonen. Sie befürchteten, dass das Problem lediglich in die nächstgelegenen Quartierstrassen verschoben werde. Der Regierungsrat war zwar ebenfalls gegen die Motion, wehrte sich aber auch nicht dagegen, die Kompetenz für dauerhafte Halteverbote vom Kanton zu den Gemeinden zu verschieben.
7 Prozent der Eltern chauffieren
Rund sieben Prozent der Eltern bringen in der Deutschschweiz laut einer TCS-Studie ihre Kinder regelmässig mit dem Auto zur Schule, in der Westschweiz sind es sogar 30 Prozent. Hintergrund ist die Angst, das Kind könnte in einen Unfall verwickelt werden.
(sda/hap)