Ende September wurde vor dem Zürcher Obergericht der Fall eines heute 29-jährigen Mannes verhandelt. Dem IT-Systemadministrator wurde vorgeworfen, seiner Frau über Jahre hinweg verboten zu haben, die gemeinsame Wohnung ohne ihn zu verlassen.
Lediglich in seiner oder der Begleitung der Schwiegermutter war es ihr gestattet, für wenige Stunden zur Arbeit als Putzfrau zu gehen. Aus der Anklageschrift geht hervor, dass er die Frau auch genötigt habe, ihn am Morgen anzuziehen. Dabei habe er sie mit einem Messer bedroht, schreibt «20 Minuten».
In ein Frauenhaus geflüchtet
Sollte sie sich von ihm trennen wollen, drohte er ihr. Er würde sie umbringen oder Videoaufnahmen vom gemeinsamen Sex veröffentlichen. Er habe ihr weiter verboten, andere Männer anzuschauen und habe sie regelmässig geschlagen. Im März 2019 schaffte sie es, ihn zu verlassen und floh in ein Frauenhaus.
Das Bezirksgericht Horgen verurteilte den Mann im November 2021 zu einer bedingten Haftstrafe von 18 Monaten und einer Genugtuung von 5000 Franken für die Ehefrau. Gegen dieses Urteil legte der Beschuldigte Berufung ein. Ende September fand der Prozess dann vor dem Zürcher Obergericht statt.
Obergericht reduziert ursprüngliche Strafe
Das Obergericht hat den Beschuldigten wegen Freiheitsberaubung, Nötigung und Tätlichkeiten zu einer bedingten Strafe von zehn Monaten und einer Genugtuung von 3000 Franken sowie zu einer Busse in selber Höhe verurteilt. Somit reduzierte das Obergericht die vom Bezirksgericht Horgen verhängte Strafe.
Seine Anwältin verlangte Freispruch für ihren Mandanten. Sie berief sich auf den Grundsatz «Im Zweifel für den Angeklagten» und verwies unter anderem auf Handyfotos, wo die Ehefrau mit Freundinnen oder ihren Schwestern unterwegs war – ohne ihren Mann. Im Prozess sagte die Anwältin, dass die Aussagen der Frau unglaubwürdig und immer mehr aufgebauscht worden waren.
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(roa)