Zürich
Kanton Zürich

Mehr Betreibungen im Kanton Zürich: Behörden sind am Limit

Rekordzahlen

Betreibungsämter im Kanton Zürich laufen am Limit

· Online seit 06.03.2024, 07:39 Uhr
Die Zahl der Betreibungen steigen und steigen. Der Aufwand für die Behörden ist riesig, und auch die Komplexität der Fälle nimmt zu. Was Corona damit zu tun hat und wieso die Last noch grösser werden dürfte.
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57. So viele Betreibungsämter gibt es im Kanton Zürich. Im letzten Jahr musste jedes einzelne eine Zunahme an Betreibungen verbuchen. Der Gesamtanstieg beläuft sich auf eine Erhöhung um zehn Prozent.

Teurere Krankenkassenprämien, höhere Preise im Supermarkt und Mietzinserhöhungen: Für viele ist das Bezahlen der Rechnungen eine Last, was hier und dort eine Betreibung in den Briefkasten flattern lässt.

Die Quittung für den Einbruch während Corona

Das Betreibungsamt Küsnacht-Zollikon musste sich 2023 mit 19'700 Fällen befassten, wie die «Zürichsee-Zeitung» berichtet. Es sind 15 Prozent mehr Betreibungen als im Vorjahr. Die meisten betrafen ausstehende Steuern oder Krankenkassenprämien.

Ein Einzelfall ist die Gemeinde am rechten Zürichseeufer keineswegs. Thomas Winkler, Präsident des Verbands der Gemeindeammänner und Betreibungsbeamten des Kantons Zürich (VGBZ), erklärt den Grund gegenüber der Zeitung: Nachwehen der Corona-Pandemie. Die Betreibungszahlen seien eingebrochen, weil beispielsweise Steuerbetreibungen ausgesetzt worden waren. So sanken die Zahlen im Jahr 2020 deutlich. Das Einpendeln erfolgt nun aber langsam, so dürften die Nachwehen noch etwas weiter andauern.

Ab dem Sommer wirds nochmals aufwendiger

Doch nicht nur die Zahl wird grösser, sondern auch die Probleme. Die Fälle sind komplexer und zeitaufwendiger. Winkler beschreibt die Kunden als anspruchsvoller und sagt: «Seit Corona wird mehr hinterfragt.» Zeitgleich nehme der Respekt ab. Kunden seien frecher, beleidigten und bedrohten Mitarbeiter, so der Verbandspräsident.

Der Aufwand für die Betreibungsämter ist derzeit riesig. Ab Juli dürfte dieser weiter zunehmen. Denn dann tritt eine Gesetzesänderung für die Krankenkassenprämien in Kraft. Betreibungsämter müssen künftig ausstehende Prämien direkt vom gepfändeten Lohn bezahlen – auf Verlangen des Schuldners. Für die Behörden heisst das: Beamte müssen monatlich den Prämienrechnungen nachrennen.

(hap)

veröffentlicht: 6. März 2024 07:39
aktualisiert: 6. März 2024 07:39
Quelle: ZüriToday

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