Die Pflegefachfrau betreute 2019 Menschen bei ihnen zu Hause und arbeitete später in einem Pflegeheim. An beiden Orten bediente sie sich an den Kreditkarten der Menschen, die sie pflegte, und hob damit Geld am Geldautomaten ab, wie die «Zürichseezeitung» berichtet. Insgesamt 75'000 Franken ergaunerte die 27-Jährige auf diese Art und Weise.
Prekäre familiäre Situation
Die junge Frau rechtfertigte dies mit finanziellen Schwierigkeiten aufgrund der Pflege ihrer kranken Mutter und ihres arbeitsunfähigen Vaters. Die Staatsanwaltschaft betrachtet ihre Handlungen als schweren Vertrauensmissbrauch und forderte 30 Monate Haft, 90 Tagessätze Geldstrafe und Landesverweis. Die Verteidigung argumentierte mit der prekären familiären Situation und schlug 18 Monate Haft und 10 Tagessätze Geldstrafe vor.
Gericht appelliert an Beschuldigte
Das Gericht verurteilte die 27-Jährige zu 24 Monaten Haft mit einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem muss sie 60 Tagessätze à 30 Franken (1800 Franken) zahlen, sollte sie in den nächsten zwei Jahren wieder straffällig werden. Eine Busse von 300 Franken und Schadensersatz an die Privatkläger werden ebenfalls angeordnet. Das Gericht verzichtet jedoch auf Landesverweisung und Tätigkeitsverbot, appelliert aber an die Beschuldigte, aus ihrem Fehlverhalten zu lernen und nicht rückfällig zu werden.
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(oeb)