Zürich
Kanton Zürich

Politikerin bekommt vom Kanton doch noch die volle Abfindung

Verwaltungsgerichtsentscheid

Politikerin bekommt vom Kanton doch noch die volle Abfindung

· Online seit 06.04.2022, 16:07 Uhr
Nach dem Jobverlust kürzte der Kanton Zürich einer Lehrerin die Abfindung. Als Grund wurde angegeben, dass sie als frisch gewählte Kantonsrätin ein Ersatzeinkommen erzielt habe.
Anzeige

Für Karin Joss aus Dällikon im Zürcher Unterland muss es sich wie eine Bestrafung für ihr langes politisches Engagement angefühlt haben. Nicht nur, dass ihr kurz vor ihrem 60. Geburtstag ihr kleines Pensum als Lehrerin an einer Berufsschule aus Altersgründen gekündigt wurde, sondern auch das ihr das kantonale Mittelschul- und Berufsbildungsamt auch noch die Abfindung von elf Monatsgehältern gekürzt hatte, wie der Tages-Anzeiger schreibt. Als Grund gaben sie derweil an, dass sie nach ihrem Jobverlust als GLP-Kantonsrätin ins Zürcher Parlament nachgerückt sei und damit auch ein neues Einkommen erhalten hat. 

Das wollte Karin Joss nicht auf sich sitzen lassen und wehrte sich erfolgreich vor Gericht. Gemäss des Tages-Anzeigers könnte es der Politikerin auch einfach ums Prinzip gegangen sein. Bei dem Streit drehte es sich um eine Reduktion ihrer Abfindung um gut 6000 Franken. Das kantonale Personalgesetz zeigt auf, dass eine Abfindung zwar gekürzt werden kann, wenn jemand während der Abfindungsdauer eine neue Erwerbsmöglichkeit findet. Die Entschädigung einer Kantonsrätin sei allerdings kein solches «Ersatzeinkommen», so das Verwaltungsgericht. 

(sib) 

veröffentlicht: 6. April 2022 16:07
aktualisiert: 6. April 2022 16:07
Quelle: ZüriToday

Anzeige
Anzeige
zueritoday@chmedia.ch