Zürich
Kanton Zürich

Rassistischer Vorfall in Hinwil: Schweizer vor Gericht

Gericht Hinwil

Hitlergruss und «Neger»: Schweizer (40) bestreitet rassistische Vorwürfe

08.07.2024, 10:59 Uhr
· Online seit 01.07.2024, 07:18 Uhr
Vor dem Bezirksgericht Hinwil muss sich heute Montag ein 40-jähriger Schweizer verantworten, der zwei dunkelhäutige Jugendliche auf einem Basketballplatz drangsaliert hatte. Dabei zeigte er auch den Hitlergruss und beschimpfte sie als «Neger».
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Der 40-jährige Schweizer hat abgestritten, die Jugendlichen rassistisch beleidigt zu haben. Er habe sie bloss zurechtgewiesen, sagte er am Montag am Bezirksgericht Hinwil. Die Staatsanwältin hielt fest, dass er ein stark eskalierendes Verhalten zeige und andere gefährden könnte.

Fühlte sich gestört

Der Beschuldigte habe die dunkelhäutigen Jugendlichen bedroht – und dies ohne Grund, sagte die Staatsanwältin am Montag. Diese hätten grosse Angst gehabt. Das zeige sich auch daran, dass einer erst vor Gericht aussagen wollte, weil er dem 40-Jährigen nicht habe begegnen wollen. Der Jugendliche bestätigte, dass er als «Neger» bezeichnet worden sei und der Beschuldigte mit einem Hammer gegen den Zaun geschlagen habe.

Die Jugendlichen seien wiederholt über seinen Basketballplatz gelaufen, das habe ihn gestört. Einer sei danach ihm gegenüber aggressiv geworden, sagte der 40-Jährige. Der Schweizer betonte, in seiner Familie gebe es auch dunkelhäutige Menschen. Kein Mann um die 40 würde doch «Neger» sagen, behauptete er.

Möglicherweise schizophren

Ein Gutachter diagnostizierte beim Beschuldigten eine Persönlichkeitsstörung. Auch eine Schizophrenie vermutete er. Der 40-Jährige soll darum stationär behandelt werden, sagte die Staatsanwältin.

Gemäss Gutachter ist die Rückfallgefahr gross, er schliesst tätliche Angriffe nicht aus. Der Schweizer fühle sich seiner Umgebung überlegen und zeige gegenüber gewissen Personengruppen «alarmierende Einstellungen».

Der Beschuldigte bezeichnete sich vor Gericht als «08/15»-Bürger. Er habe immer viel gearbeitet und sei «unbescholten». Allerdings geriet er schon zweimal mit der Polizei aneinander - was in zwei Strafbefehlen endete.

Hammer aus dem Rucksack geholt

Der Zürcher Oberländer sitzt seit dem Vorfall im Oktober 2023 im Gefängnis. Er hatte an einem Sonntagnachmittag einen dunkelhäutigen Jugendlichen auf einem Basketballplatz als «Neger» beschimpft, der zurück nach Afrika solle. Danach herrschte er ihn gemäss Anklageschrift an, die Anlage zu verlassen und nie mehr zu betreten.

Als der eingeschüchterte Jugendliche ausserhalb des Metallzauns war, kam der Beschuldigte mit einem Hammer auf ihn zu, den er offenbar im Rucksack bei sich hatte. Mehrmals habe er den Hammer dann auf Kopf- und Halshöhe gegen den Zaun geschlagen. Der Jugendliche habe fürchten müssen, dass der Schweizer ihm mit dem Hammer etwas antue.

Danach ging der Beschuldigte gemäss Anklage zu einem anderen Jugendlichen und machte vor diesem mit nacktem Oberkörper den Hitlergruss. Weil er «noch nie einen Schwarzen in einer deutschen Kleidermarke» gesehen habe - der Jugendliche trug eine Adidas-Trainerjacke - zückte er daraufhin sein Handy und fotografierte ihn.

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12 Monate und 180 Tagessätze

Die Staatsanwaltschaft beantragt für den arbeitslosen, vorbestraften Hochbauzeichner eine Verurteilung wegen mehrfacher Drohung, mehrfacher Diskriminierung und Aufruf zu Hass sowie mehrfacher Beschimpfung. Dafür solle er mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten sowie einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 30 Franken bestraft werden, fordert die Anklage. In den 180 Tagessätzen enthalten sind die 120 Tagessätze einer früheren bedingten Geldstrafe, die nun auch vollzogen werden soll.

Statt ins Gefängnis will die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten aber in eine Klinik schicken. Die Freiheitsstrafe solle zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben werden. Der mutmassliche Rassist soll also hinter Gittern eine Therapie machen.

Freispruch und Genugtuung

Der Verteidiger jedoch lehnt auch die stationäre Massnahme für seinen Mandanten ab. Sein Mandant sei freizusprechen, forderte der Verteidiger, zudem soll ihm das Gericht wegen ungerechtfertigter Haft eine Genugtuung von 53'600 Franken zusprechen, so dieser am Montagnachmittag.

In den neun Monaten im Gefängnis sei es zu keinen gewaltsamen Vorkommnissen gekommen. Der 40-Jährige habe gegenüber den Jugendlichen auch nie eine Gewalttat angekündigt. Eine allfällige Krankheit könne auch ausserhalb der Klinik behandelt werden. In Bezug auf die Jugendlichen sagte der Verteidiger des 40-Jährigen, dass sich die Jugendlichen abgesprochen und Geschichten erfunden hätten.

Die Jugendlichen hätten nie Angst vor dem 40-Jährigen gehabt. Einer habe es bloss «komisch» gefunden, dass dieser den Hitlergruss gezeigt hätte. Die Polizei holten sie nicht, das übernahmen erst zwei Fussballtrainer vor Ort.

Beschuldigter verzichtet auf Schlusswort

Die angeblich getätigten rassistischen Aussagen gegen Dunkelhäutige schätzte der Verteidiger als stereotyp ein. Die Staatsanwaltschaft stütze sich einzig auf die Aussagen der Jugendlichen, die sich kennen würden.

Der Beschuldigte hatte schon vor dem Plädoyer seines Verteidiger genug gesehen. Wegen gesundheitlicher Beschwerden wollte er zurück ins Gefängnis. Er verzichtete auf sein Schlusswort. Das Urteil wird den Parteien in den nächsten Tagen schriftlich zugestellt. Der 40-Jährige verzichtete auch auf eine mündliche Urteilseröffnung. Das Urteil kommt wahrscheinlich erst am Mittwoch.

(sda/joe/roa)

veröffentlicht: 1. Juli 2024 07:18
aktualisiert: 8. Juli 2024 10:59
Quelle: ZüriToday

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