Zürich
Kanton Zürich

Winterthurer Juristin klaut und betrügt – Zalando ist der Hauptgeschädigte

Verurteilt

Winterthurer Juristin ergaunerte Waren im Wert von rund 35'000 Franken

· Online seit 27.03.2023, 07:01 Uhr
Fünf Jahre lang bestellte eine 39-jährige Frau regelmässig in Online-Shops. Bezahlt hat sie die Schuhe, die Kleider, die Kosmetika oder das NZZ-Abo aber nie. Der Schaden beläuft sich auf über 30'000 Franken. Jetzt wurde sie verurteilt.
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Hier 12.80 Franken bei einem Bäcker, da 147 Franken bei einem Gemüsehändler. Dort Kosmetika für 446.90 Franken oder auch Abos der «Neuen Zürcher Zeitung» für über 900 Franken. Insgesamt bestellte die Frau Waren im Wert von 33'684.50 Franken und mehreren hundert Euro. Unter den Geschädigten sind auch mehrere Behinderten-Organisationen wie die Stiftung Brändi und die Brühlgut Stiftung. Die Liste der geschädigten Unternehmen erstreckt sich über fünf A4 Seiten im Strafbefehl. Diesen konnte ZüriToday einsehen.

Fünf Jahre lang ging alles auf

Den grössten Schaden erlitt der Online-Händler Zalando, dort bestellte die Juristin Waren im Wert von 3920.60 Franken. Das Vorgehen der heute 39-Jährigen war simpel: Sie bestellte die Waren immer online. Um nicht aufzufallen und weiterhin ohne beglichene Rechnungen bestellen zu können, nutze sie verschiedene Kundenkonten. Sie erstellte dazu jeweils Konten mit unterschiedlichen und falschen Angaben. Total liess die Frau die Waren an sechs verschiedene Adressen liefern.

Fünf Jahre lang konnte die Winterthurerin so Waren im Internet bestellen, ohne diese je zu bezahlen und dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden.

Laptop-Diebstahl

Das erste Delikt, welches die 39-Jährige beging, liegt bereits Jahre zurück. Anfangs April 2015 stahl die Frau in der Kantonsschule Wetzikon einen Laptop. Eine Schülerin deponierte ihre Tasche, samt Laptop, vor der Toilettenkabine. Die Betrügerin machte sich dies zu nutzen und entwendete den Laptop der Schülerin.

Geldstrafe und Busse

Die Juristin wird nun für ihre Onlinebestellungen und den Diebstahl bestraft. Die zuständige Staatsanwaltschaft Winterthur Unterland qualifiziert dies als gewerbsmässigen Betrug im Sinne von Artikel 146 des Strafgesetzbuches. Die Frau wird zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 30 Franken verurteilt, die Probezeit beträgt zwei Jahre. Dazu kommen eine Busse von 900 Franken und die Verfahrenskosten von 1000 Franken, welche die Winterthurerin bezahlen muss.

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veröffentlicht: 27. März 2023 07:01
aktualisiert: 27. März 2023 07:01
Quelle: ZüriToday

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