Das Gericht sprach den Schweizer wegen fahrlässiger Tötung, der fahrlässigen groben Verletzung der Verkehrsregeln und wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand schuldig.
Mit seinem Urteil ging das Bezirksgericht gar noch weiter, als es die Staatsanwaltschaft verlangt hatte. Diese fand eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten angemessen.
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«Lediglich Cola Zero getrunken»
Der Beschuldigte hatte bei der Befragung jeglichen Alkoholkonsum am Unfallabend bestritten. Er habe lediglich Cola Zero getrunken. Dass die Blutprobe 1 Promille Alkohol im Blut ergab, erklärte er sich damit, dass die Proben vertauscht worden seien.
Sein Anwalt forderte einen vollumfänglichen Freispruch – nur schon deshalb, weil das Opfer eine Mitschuld am Unfall trage. Es sei ohne Warnweste auf dem Beschleunigungsstreifen gestanden, weil es Schäden an seinem Auto habe fotografieren wollen.
(sda/osc)