Ein Zürcher nahm im Februar ein dubioses Jobangebot auf Telegram an. Ein Unbekannter hatte zuvor neun Pakete mit diversem Inhalt auf die Namen anderer Personen bestellt. Dafür hatte er deren Kreditkartenangaben verwendet und gefälschte Vollmachten erteilt.
Das Jobangebot umfasste das Abholen der Pakete an DHL- und Kioskabholstellen in Zürich, mit Verwendung der gefälschten Ermächtigungsformulare. Der Kurier flog jedoch auf und wurde nun wegen Gehilfenschaft zu mehrfachem Betrug verurteilt.
Betrugsversuch mit Luxustaschen, Smartphones und Computer
Für den Auftrag mietete der verurteilte Kurier ein Auto. Bei der Abholung wies er die gefälschten Vollmachten sowie eine Fake-Identitätskarte vor, um die Mitarbeitenden der Abholfilialen zu täuschen. Das gelang dem Mann auch vorerst: Er erhielt die Pakete und machte sich mit dem teuren Inhalt auf den Rückweg zu seinem Auftraggeber.
In den Kartonschachteln befanden sich zehn iPhone 15, zwei iPads und AirPods. Ausserdem waren fünf Handtaschen von Michael Kors, weitere Taschen von Pinko, Valentino und Bally sowie Schuhe von Dolce & Gabbana und Giuseppe Zanotti in den Päckli drin.
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Kurier muss 1300 Franken bezahlen
Die Täterschaft handelte in der Absicht, die bestellten Waren für ihre eigenen Bedürfnisse zu verwenden, obschon sie wusste, dass sie darauf keinen Anspruch hatte, heisst es in dem Strafbefehl, den ZüriToday einsehen konnte. Der Vermögensschaden beträgt 3900 Franken. Der Beschuldigte übernahm die Aufgabe des Kuriers, allerdings unter verdächtigen Umständen: ein bedenkliches Jobangebot, ein dubioses Portal, ein unbekannter Auftraggeber und Abholung mit gefälschten Ermächtigungsschreiben. Er nahm folglich in Kauf, dass er mit seinem Dienst ein Verbrechen unterstützen würde.
Der Zürcher wurde nun mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Franken verurteilt, was insgesamt 2700 Franken beträgt. Zwei Tagessätze sind durch Haft entfallen und auch die restlichen Tagessätze werden mit einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben. Lässt er sich in dieser Zeit nichts zuschulden kommen, muss er die Geldstrafe nicht bezahlen. Fällig wird allerdings eine Busse von 500 Franken und Verfahrenskosten von 800 Franken. 1300 Franken muss der Mann also hinblättern.