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Zürcher Obergericht bestätigt Landesverweisung für Zugschubser

Prozess

Zürcher Obergericht bestätigt Landesverweisung für Zugschubser

· Online seit 20.12.2023, 14:21 Uhr
Das Zürcher Obergericht hat die Landesverweisung für einen Eritreer bestätigt, der eine Frau vor einen einfahrenden Zug gestossen hatte. Das Gericht bezeichnete die Tat im Zürcher Hauptbahnhof am Mittwoch als Gefährdung des Lebens.

Quelle: CH Media Video Unit, Archivbeitrag vom 14. Mai 2021.

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Der psychisch angeschlagene Beschuldigte bleibt in einer psychiatrischen Klinik. Die verhängte Freiheitsstrafe von vier Jahren wird zugunsten der stationären Massnahme aufgeschoben. Im Vergleich zur Vorinstanz geht das Obergericht nicht von versuchter vorsätzlicher Tötung aus, sondern von Gefährdung des Lebens. Es sei nicht beweisbar, dass er die Frau töten wollte.

Der wichtigste Punkt für die Berufung des Eritreers gegen das Urteil der Vorinstanz, die Landesverweisung, bleibt bestehen. Das Gericht reduzierte sie von acht auf sechs Jahre. An der Verhandlung vor einer Woche sagte der 30-Jährige, dass er in Eritrea als Kindersoldat eingezogen worden sei und Folter erlebt habe.

Im Prozess gab der 30-Jährige zu, 2021 eine Frau im Zürcher HB auf die Geleise gestossen zu haben. Er habe auf Stimmen in seinem Kopf gehört, sagte der psychisch kranke Eritreer vor Gericht. Ihm sei nicht bewusst gewesen, dass ein Zug einfahre. Sein Verteidiger plädierte dafür, dass der Mann in der Schweiz bleiben kann.

(sda/hap)

veröffentlicht: 20. Dezember 2023 14:21
aktualisiert: 20. Dezember 2023 14:21
Quelle: ZüriToday

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