Das höchste Schweizer Gericht hiess in einem am Freitag veröffentlichten Urteil die Beschwerde des Mannes gut. Dieser wurde im März 2021 verhaftet. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte ihn am 10. Februar 2022 zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten und 15 Tagen und zu einer Busse.
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Zum Zeitpunkt dieses Urteils hatte er seine Strafe somit bereits verbüsst. Das Bezirksgericht ordnete zudem eine stationäre therapeutische Massnahme an, deren Vollzug der Mann antrat, bevor das Urteil rechtskräftig wurde. Das Obergericht bestätigte am 28. April 2023 das Strafmass, sah aber von einer Massnahme ab.
Bewertung der Massnahme
Für die Überhaft, also die Tage im Freiheitsentzug, die nicht von der Strafe abgedeckt waren, verlangte der Mann eine Entschädigung. Das Obergericht wies den Antrag ab, ohne ihn ausreichend zu begründen. Während des Massnahmenvollzugs befand sich der Beschwerdeführer in einer Klinik.
Das kantonale Gericht muss nun prüfen, ob und ab wann der Freiheitsentzug des Beschwerdeführers unberechtigt war. Es wird sich gemäss den Erwägungen des Bundesgerichts dazu äussern müssen, ob insbesondere die im Rahmen des vorzeitigen Massnahmenvollzugs entstandenen Tage als Freiheitsentzug zu verstehen sind und die Strafe somit überschritten und die Überhaft zu entschädigen ist.
(sda/osc)