Zürich

Nach Fackelwurf am Zürcher Derby: Mutmasslicher Täter freigesprochen

Aus Mangel an Beweisen

Nach Fackelwurf am Zürcher Derby: Mutmasslicher Täter freigesprochen

· Online seit 30.10.2024, 16:29 Uhr
Ein 24-jähriger Südamerikaner musste sich vor dem Bezirksgericht Zürich für einen mutmasslichen Fackelwurf am Zürcher Derby verantworten. Der Beschuldigte verweigerte die Aussage vor Gericht.
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Im Oktober 2021 eskalierte die Stimmung nach dem Derby zwischen dem FCZ und dem Grasshopper Club Zürich. Mehrere FCZ-Hooligans stürmten die Tartanbahn im Letzigrund und warfen danach brennende Pyrofackeln in den Sektor der GC-Fans.

Vor dem Zürcher Bezirksgericht stand nun ein 24-jähriger Südamerikaner, der sich wegen einer geworfenen Fackel verantworten musste. Daneben wurde er unter anderem auch noch wegen Diebstahl, Land- und Hausfriedensbruch und Beschimpfung bei einer VBZ-Buskontrolle angeklagt.

Quelle: Zürcher Derby vom Oktober 2021 eskaliert / Archiv-Beitrag / CH Media Video Unit / Silja Hänggi

Wie «20 Minuten» berichtet, forderte die Staatsanwaltschaft für den Mann eine unbedingte Freiheitsstrafe von 32 Monaten. Zudem wollte sie ihn für acht Jahre des Landes verweisen. Es sei nur dem Zufall zu verdanken, dass niemand schwer verletzt wurde.

Beschuldigter schwieg vor Gericht

Die Stadtpolizei habe den während der Tat vermummten Mann durch Überwachungskameras identifizieren können. Er habe auffällig weisse Jeans getragen. Zudem sei er aufgrund seiner Augenpartie und eines Latexhandschuhs erkennbar gewesen. In einem weiteren Fall sei aufgrund eines Tattoos am Kopf erkannt worden.

Der Beschuldigte verweigerte vor Gericht die Aussage. Die Verteidigerin des Südamerikaners argumentierte, dass die Beweise nicht für eine Verurteilung wegen des Pyrowurfs reichten. Es sei nur ersichtlich, dass der Mann am Spiel war. Deswegen forderte sie eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 30 Franken.

Im Zweifel für den Angeklagten

Das Bezirksgericht Zürich sah die Beweise für den Pyrowurf ebenfalls als nicht genügend an.  «Wahrscheinlich haben Sie mit Pyro hantiert, aber es ist nicht bewiesen», sagte die Richterin laut der Zeitung. Deswegen gab es in diesem Anklagepunkt einen Freispruch nach dem Grundsatz «In dubio pro reo» (Im Zweifel für den Angeklagten).

Für weitere Vergehen wurde der 24-Jährige mit einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr bestraft. Zudem muss er eine unbedingte Geldstrafe und eine Busse von insgesamt 3300 Franken zahlen. Auf einen Landesverweis verzichtete das Gericht.

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(zor)

veröffentlicht: 30. Oktober 2024 16:29
aktualisiert: 30. Oktober 2024 16:29
Quelle: ZüriToday

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